Magazin · Apothekenreform & Regulatorik
Schnelltests in der Apotheke nach dem ApoVWG: Erreger, Personal und Qualitätssicherung
Veröffentlicht:
Schnelltests in der Apotheke auf fünf Virusinfektionen sind seit dem 02.07.2026 erlaubt, weil das ApoVWG den § 24 des Infektionsschutzgesetzes geändert hat. Deine Apotheke bietet sie als Selbstzahlerleistung an und darf dafür öffentlich werben, während ein Test auf Streptokokken nicht zu den erlaubten Erregern gehört.
Auf welche Erreger darf deine Apotheke Schnelltests machen?
Das ApoVWG erlaubt Apotheken patientennahe Schnelltests auf fünf Erreger, die § 24 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes abschließend aufzählt. Ein Schnelltest auf Streptokokken, etwa bei Verdacht auf Scharlach, gehört nicht dazu und bleibt deshalb Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
| Erreger | Wer darf den Schnelltest anwenden |
|---|---|
| Adenoviren | Apotheker und pharmazeutisches Personal |
| Influenzaviren | Apotheker und pharmazeutisches Personal |
| Norovirus | Apotheker und pharmazeutisches Personal |
| Respiratorisches Synzytial-Virus (RSV) | Apotheker und pharmazeutisches Personal |
| Rotavirus | Apotheker und pharmazeutisches Personal |
| HIV, Hepatitis-C-Virus, SARS-CoV-2, Treponema pallidum | jede Person, unabhängig von der Qualifikation |
Die vier Erreger in der letzten Tabellenzeile darf nach § 24 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 IfSG jede Person testen, auch ohne pharmazeutische Ausbildung. Speziell für das Personal der Apotheke erlaubt das ApoVWG die fünf Erreger in den oberen Tabellenzeilen.
Wer darf in der Apotheke Schnelltests durchführen?
Testen dürfen Apothekerinnen, Apotheker und das in der Apotheke tätige pharmazeutische Personal, wenn sie den Test für die Apotheke durchführen, zu deren Personal sie gehören. Zum pharmazeutischen Personal zählen nach der Apothekenbetriebsordnung auch PTA und Pharmazieingenieure, während PKA nicht dazugehören.
Eine Pflichtschulung wie beim Impfen oder bei der venösen Blutentnahme schreibt § 24 IfSG nicht vor, aber die Gesetzesbegründung geht von geschultem Personal aus. Eine Leitlinie der Bundesapothekerkammer zu diesen Testungen gibt es bisher nicht, deshalb solltest du dein Team anhand der Gebrauchsanweisung des jeweiligen Tests einweisen.
Welche Räume brauchst du für Schnelltests in der Apotheke?
Für Schnelltests brauchst du keinen eigenen Laborraum, denn die geänderte Apothekenbetriebsordnung erlaubt Testungsräume auch außerhalb der Raumeinheit der Apotheke, solange sie in angemessener Nähe liegen. Besondere Hygiene- oder Raumvorschriften nur für Testungen enthält weder das ApoVWG noch die Änderungsverordnung zur Apothekenbetriebsordnung.
Die allgemeinen Hygieneregeln deiner Apotheke gelten trotzdem auch für die Testungen. Außerdem zählen Testungen jetzt ausdrücklich zu den apothekenüblichen Dienstleistungen nach § 1a Absatz 11 der Apothekenbetriebsordnung.
Welche Qualitätssicherung gilt für Schnelltests in der Apotheke?
Bevor deine Apotheke mit den Tests beginnt, braucht sie ein System zur Qualitätssicherung nach der Medizinprodukte-Betreiberverordnung. Wenn deine Apotheke die Richtlinie der Bundesärztekammer in der Fassung vom 30.05.2023 beachtet, wird eine ordnungsgemäße Qualitätssicherung vermutet.
- 01Die Rili-BÄK sieht für Antigen-Schnelltests eine Positivkontrolle und gegebenenfalls eine Negativkontrolle einmal pro Testpackung vor.
- 02Für den Antigennachweis von Influenza A und B sowie von RSV verlangt die Richtlinie zweimal im Jahr die Teilnahme an einem Ringversuch.
- 03Die Unterlagen zur Qualitätssicherung bewahrst du nach der Betreiberverordnung fünf Jahre lang auf.
Ob die Aufsichtsbehörden die Ringversuchspflicht in Apotheken genauso prüfen wie in Arztpraxen, ist bisher nicht geklärt. Deshalb solltest du diese Frage vor dem Start mit deiner Apothekerkammer besprechen.
Was kosten Schnelltests in der Apotheke für Kundinnen und Kunden?
Kundinnen und Kunden bezahlen den Test selbst, weil das ApoVWG keine Vergütung durch die gesetzlichen Krankenkassen vorsieht. Vereinbarte Honorare für diese Testungen gibt es bisher nicht, sodass deine Apotheke den Preis als Selbstzahlerleistung selbst festlegt.
Für die Durchführung dieser Tests darf deine Apotheke öffentlich werben, weil das ApoVWG sie im Heilmittelwerbegesetz vom Werbeverbot ausgenommen hat. Ob ein Schnelltest im Rahmen der assistierten Telemedizin abgerechnet werden kann, ist offen, denn einfache Routineaufgaben gehören dort bisher nur in Modellprojekten zur Leistung.
Muss deine Apotheke ein positives Schnelltestergebnis melden?
Das Infektionsschutzgesetz nennt in § 8 Absatz 1 Nummer 1 die feststellende Person als meldepflichtig, wenn ihr die Anwendung der Schnelltests erlaubt ist, und zwar für die Fälle des § 6. Dazu gehört zum Beispiel eine infektiöse Gastroenteritis bei Beschäftigten im Lebensmittelbereich oder bei zwei oder mehr zusammenhängenden Erkrankungen.
Die Erregermeldung nach § 7 IfSG richtet sich nach dem Wortlaut an Labore und nicht an Apotheken. Eine Auslegung durch Behörden oder Kammern haben wir bis zum 15.10.2026 nicht gefunden, deshalb solltest du die Meldewege vor dem Start mit deinem Gesundheitsamt klären.
Wie passen Schnelltests und Laborwerte in ein Apothekenangebot?
Ein Schnelltest beantwortet in wenigen Minuten die Frage nach einer akuten Infektion, während Werte wie HbA1c, Ferritin oder Vitamin D eine Blutprobe und eine Analyse im Labor brauchen. Mit Aniva bietet deine Apotheke solche Laborwerte über eine kapillare Probe mit Tasso+ an, die ein akkreditiertes Partnerlabor untersucht.
Die richtige Probengewinnung bleibt dabei Aufgabe deiner Apotheke, während das Labor die Kontrollen und Ringversuche für die Analyse übernimmt. Für die Laborwerte brauchst du deshalb weder Kontrollen pro Testpackung noch einen eigenen Ringversuch.
Begriffe kurz erklärt
- Patientennaher Schnelltest
- Ein Test, den das Apothekenteam direkt vor Ort anwendet und dessen Ergebnis nach wenigen Minuten vorliegt.
- Rili-BÄK
- Die Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen, deren Beachtung eine ordnungsgemäße Qualitätssicherung vermuten lässt.
Häufige Fragen
Darf eine PTA in der Apotheke Schnelltests durchführen?
PTA dürfen die Schnelltests durchführen, weil sie zum pharmazeutischen Personal gehören, dem § 24 IfSG die Anwendung erlaubt. Voraussetzung ist, dass sie den Test für die Apotheke durchführen, zu deren Personal sie gehören.
Darf die Apotheke einen Kombitest auf Corona, Influenza und RSV anwenden?
Nach dem Wortlaut des § 24 IfSG sind alle drei Erreger für Apotheken erlaubt, deshalb spricht viel für die Zulässigkeit eines solchen Kombitests. Eine ausdrückliche Bestätigung durch Behörden oder Kammern haben wir bis zum 15.10.2026 allerdings nicht gefunden.
Braucht mein Team eine Schulung für Schnelltests in der Apotheke?
Eine bestimmte Schulung schreibt § 24 IfSG nicht vor, anders als beim Impfen oder bei der venösen Blutentnahme. Die Gesetzesbegründung geht trotzdem von geschultem Personal aus, und die Apothekerkammer Berlin bietet am 19.11.2026 ein Webinar zu POC-Tests in der Apotheke an.
Quellen
- Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 195: Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz
- Gesetze im Internet: § 24 IfSG mit den erlaubten Schnelltests
- Gesetze im Internet: § 1a ApBetrO mit dem pharmazeutischen Personal und den apothekenüblichen Dienstleistungen
- Deutscher Bundestag: Drucksache 21/4084 mit der Begründung zum ApoVWG
- Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 266: Änderungsverordnung zur Apothekenbetriebsordnung
- ABDA: ApoVWG in Kraft, was schon jetzt gilt und was erst später kommt (02.07.2026)
- Gesetze im Internet: § 10 MPBetreibV zur Qualitätssicherung
- Deutsches Ärzteblatt: Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen (Rili-BÄK 2023)
- Gesetze im Internet: § 8 IfSG zu den meldepflichtigen Personen
- Pharmazeutische Zeitung: ApoVWG, was tritt wann in Kraft (02.07.2026)
- Apothekerkammer Berlin: ApoVWG tritt heute in Kraft (02.07.2026)
- Aniva: Tasso+ für Apotheken
Stand: 15.10.2026. Redaktion Aniva Health, ohne Gewähr. Dieser Beitrag dient der Information und ersetzt keine ärztliche Beratung oder Diagnose. Ein einzelner Blutwert ist immer im ärztlichen Kontext zu bewerten.
Passend dazu
- Assistierte Telemedizin in der Apotheke: Vergütung, Voraussetzungen und Ablauf →
- Apothekenreform 2026: Was sich mit dem ApoVWG konkret ändert →
- Tasso+ Bluttest oder Schnelltest: Was deine Apotheke anbieten kann →
Aniva liefert die komplette Diagnostik hinter der Blutentnahme in der Apotheke: Labor, ärztlicher Befund und Logistik. Du verkaufst, wir liefern. Den Befund bekommst du.