Magazin · Apothekenreform & Regulatorik
Apothekenreform 2026: Was sich mit dem ApoVWG konkret ändert
Seit dem 2. Juli 2026 gilt das Apotheken-Reformgesetz (ApoVWG). Dieser Überblick ordnet die wichtigsten Punkte für Apotheken sachlich ein: was neu möglich wird, welche Fristen laufen und was noch offen ist.
Update · 11.07.2026
Stand 11.07.2026: Das ApoVWG ist seit 02.07.2026 in Kraft. Die Umsetzung läuft, doch die zentralen Vorgaben stehen noch aus: die Standardarbeitsanweisungen (Frist bis 02.09.2026), das Mustercurriculum zur venösen Blutentnahme (bis 02.11.2026) und die Vergütung der neuen pharmazeutischen Dienstleistungen. Wir pflegen diese Seite laufend und ergänzen jede offizielle Veröffentlichung.
Was ist die Apothekenreform 2026 und seit wann gilt sie?
Die Apothekenreform 2026 heißt offiziell Apotheken-Reformgesetz (ApoVWG). Sie ist seit dem 2. Juli 2026 in Kraft, verkündet wurde sie am 1. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt 2026 Teil I Nr. 195. Das Gesetz erweitert unter anderem die Rolle der Apotheke bei Gesundheitsdienstleistungen und Diagnostik.
Für die tägliche Arbeit in der Offizin sind vor allem zwei Bereiche relevant: die neue Möglichkeit der venösen Blutentnahme durch geschulte Apothekerinnen und Apotheker sowie die Weiterentwicklung der pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL). Beides zielt darauf, die Apotheke stärker als niedrigschwelligen Gesundheitsstandort zu verankern.
Dürfen Apotheken jetzt Blut abnehmen?
Ja, das ApoVWG erlaubt die venöse Blutentnahme durch approbierte Apothekerinnen und Apotheker nach einer ärztlichen Schulung. PTA sind dafür nach aktuellem Stand nicht vorgesehen. Kapillare Messungen, etwa mit Systemen wie Tasso+, sind unabhängig davon bereits heute im Rahmen etablierter Angebote möglich und benötigen keine venöse Schulung.
Die Grundlage der Schulung bildet ein Mustercurriculum, das die Bundesapothekerkammer gemeinsam mit der Bundesärztekammer erarbeitet. Es soll bis spätestens 2. November 2026 vorliegen. Wichtig für die Praxis: Ein einzelner Blutwert ist nie eine Diagnose. Auffällige Werte gehören in den ärztlichen Kontext, die Apotheke informiert und verweist bei Bedarf weiter.
Was ändert sich bei den pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL)?
Das ApoVWG baut die pharmazeutischen Dienstleistungen aus. Künftig sind es insgesamt zehn: die fünf bestehenden mit festen Preisen und fünf neue, die sich noch in Verhandlung befinden. Acht der zehn Leistungen sollen ohne ärztliche Verordnung erbracht werden können. Der pDL-Vergütungstopf lag im Stand März 2026 bei rund 537 Millionen Euro.
Die konkreten Preise der fünf neuen Dienstleistungen stehen zum Zeitpunkt dieses Artikels noch nicht fest, sondern werden zwischen den Vertragspartnern ausgehandelt. Für die Kalkulation eines Diagnostikangebots bedeutet das: Kapillare oder venöse Blutuntersuchungen als Selbstzahlerleistung sind ein von den pDL getrennter, planbarer Baustein. Wer beides kombiniert, sollte die vergüteten pDL und die privat abgerechnete Diagnostik sauber voneinander trennen, damit Abrechnung und Kommunikation gegenüber den Kundinnen und Kunden transparent bleiben.
Welche Fristen müssen Apotheken kennen?
Mehrere Fristen laufen ab dem Inkrafttreten am 2. Juli 2026. Standardarbeitsanweisungen (SOP) sollen innerhalb von zwei Monaten vorliegen, das Mustercurriculum innerhalb von vier Monaten, die Vergütungsverhandlung ebenfalls innerhalb von vier Monaten. Kommt keine Einigung zustande, entscheidet die Schiedsstelle innerhalb von zwölf Wochen.
| gegenstand | frist |
|---|---|
| SOP / Standardarbeitsanweisungen | 2 Monate ab 02.07.2026 |
| Mustercurriculum venöse Blutentnahme | 4 Monate, spätestens 02.11.2026 |
| Vergütungsverhandlung (neue pDL) | 4 Monate ab 02.07.2026 |
| Schiedsstelle bei fehlender Einigung | 12 Wochen |
Wie können sich Apotheken jetzt vorbereiten?
Apotheken können sich organisatorisch vorbereiten, auch bevor das Mustercurriculum vorliegt. Sinnvoll sind eine erste Standortbewertung für einen geeigneten Raum, ein Blick auf Hygiene und Materiallogistik, die Klärung von Haftungs- und Datenschutzfragen sowie die Auswahl eines akkreditierten Partnerlabors für die Analytik.
- 01Räumlichkeiten prüfen: ruhiger, hygienisch geeigneter Bereich für die Entnahme.
- 02Team klären: venöse Entnahme ist approbierten Apothekern vorbehalten, Rollen im Team früh definieren.
- 03Curriculum verfolgen: Schulungstermine einplanen, sobald das Mustercurriculum veröffentlicht ist.
- 04Rechtliches ordnen: Betriebshaftpflicht, Einwilligung und DSGVO-konforme Datenverarbeitung mit dem Labor.
- 05Analytik sichern: akkreditiertes Labor und stabile Probenlogistik (Präanalytik) auswählen.
Ist Impfen Teil der Apothekenreform?
Impfen und Blutdiagnostik sind zwei getrennte Themen. Das Impfen in Apotheken ist eine eigene Qualifikation und nicht mit der venösen Blutentnahme nach dem ApoVWG gleichzusetzen. Wer Blutuntersuchungen anbieten möchte, benötigt dafür die separate Schulung zur venösen Entnahme, unabhängig von einer Impfberechtigung.
Aniva ist kein Impfanbieter. Wir stellen die Infrastruktur bereit, mit der Apotheken Blutuntersuchungen anbieten können, von der Probenentnahme über das akkreditierte Labor bis zum verständlichen Ergebnis-Report.
Begriffe kurz erklärt
- ApoVWG
- Apotheken-Reformgesetz, seit dem 2. Juli 2026 in Kraft, das unter anderem die venöse Blutentnahme in Apotheken und die pharmazeutischen Dienstleistungen neu regelt.
- Pharmazeutische Dienstleistungen (pDL)
- Vergütete Leistungen der Apotheke über die reine Arzneimittelabgabe hinaus, künftig insgesamt zehn, davon acht ohne ärztliche Verordnung.
- Mustercurriculum
- Von Bundesapothekerkammer und Bundesärztekammer erarbeiteter Schulungsrahmen für die venöse Blutentnahme, der bis spätestens 2. November 2026 vorliegen soll.
- Kapillare Messung
- Blutgewinnung aus feinsten Gefäßen, etwa mit Systemen wie Tasso+, die schon heute im Rahmen etablierter Angebote und ohne venöse Schulung möglich ist.
- Präanalytik
- Alle Schritte vor der eigentlichen Laboranalyse, etwa Entnahme, Lagerung und Transport, die über die Verlässlichkeit des Ergebnisses entscheiden.
Häufige Fragen
Gilt das ApoVWG für alle Apotheken automatisch?
Das Gesetz ist seit dem 2. Juli 2026 bundesweit in Kraft. Ob und wann eine einzelne Apotheke venöse Blutentnahmen anbietet, entscheidet sie selbst. Voraussetzung ist die ärztliche Schulung der Apothekerinnen und Apotheker auf Basis des Mustercurriculums, das bis spätestens 2. November 2026 vorliegen soll.
Dürfen PTA nach dem ApoVWG venös Blut abnehmen?
Nach aktuellem Stand nicht. Die venöse Blutentnahme ist approbierten Apothekerinnen und Apothekern nach ärztlicher Schulung vorbehalten, PTA sind dafür bislang nicht vorgesehen. Kapillare Messungen im Rahmen etablierter Angebote bleiben davon unberührt und sind auch ohne venöse Schulung im Team möglich. Die Rollenverteilung sollte frühzeitig geklärt werden.
Was kosten die neuen pharmazeutischen Dienstleistungen?
Die Preise der fünf neuen pharmazeutischen Dienstleistungen stehen noch nicht fest. Sie werden zwischen den Vertragspartnern verhandelt, mit einer Frist von vier Monaten ab dem 2. Juli 2026. Kommt keine Einigung zustande, entscheidet die Schiedsstelle innerhalb von zwölf Wochen. Die fünf bestehenden Dienstleistungen haben feste Preise.
Ersetzt eine Blutuntersuchung in der Apotheke den Arztbesuch?
Nein. Eine Blutuntersuchung in der Apotheke liefert Messwerte, keine Diagnose. Ein einzelner Wert ist immer im ärztlichen Kontext zu bewerten. Die Apotheke informiert verständlich, ordnet orientierend ein und verweist bei auffälligen Ergebnissen an die ärztliche Praxis. Referenzbereiche gelten dabei als orientierende Richtwerte und sind laborabhängig.
Wo finde ich den offiziellen Gesetzestext zur Apothekenreform?
Verlässliche Informationen zum ApoVWG bieten das Bundesministerium für Gesundheit und die ABDA (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände). Verkündet wurde das Gesetz im Bundesgesetzblatt 2026 Teil I Nr. 195. Für die Umsetzung in Ihrer Apotheke sind zusätzlich die Standardarbeitsanweisungen und das Mustercurriculum maßgeblich.
Quellen
Stand: 11.07.2026. Redaktion Aniva Health, ohne Gewähr. Dieser Beitrag dient der Information und ersetzt keine ärztliche Beratung oder Diagnose. Ein einzelner Blutwert ist immer im ärztlichen Kontext zu bewerten.
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