Ratgeber · Apothekenreform (ApoVWG)
FAQ zur Apothekenreform (ApoVWG)
Die häufigsten Fragen zur Apothekenreform (ApoVWG), kompakt und belastbar beantwortet. Das Gesetz ist seit 02.07.2026 in Kraft. Wo Details noch offen sind, weil sie erst das Mustercurriculum oder die Vergütungsverhandlung festlegen, kennzeichnen wir das ausdrücklich.
Was sollten Apotheken zum ApoVWG zuerst wissen?
Das ApoVWG ist seit 02.07.2026 in Kraft. Die größten Neuerungen sind die venöse Blutentnahme durch geschulte approbierte Apotheker:innen und die Erweiterung auf zehn pharmazeutische Dienstleistungen. Vieles startet erst nach Veröffentlichung der jeweiligen Vorgaben, etwa des Mustercurriculums bis spätestens 02.11.2026.
Diese FAQ bündelt häufige Fragen von Apothekerinnen und Apothekern zu Haftung, Kammer, Personal, Abrechnung, Versandhandel und Kosten. Die Antworten stützen sich auf das Gesetz, seine Begründung und die Fachberichterstattung. Für die Detailthemen verweisen wir jeweils auf die vertiefenden Seiten dieses Ratgebers.
Begriffe kurz erklärt
- ApoVWG
- Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz, seit 02.07.2026 in Kraft.
- PTA
- Pharmazeutisch-technische Assistenz; nach aktuellem Stand nicht für die venöse Blutentnahme vorgesehen.
- Bundesapothekerkammer (BAK)
- Erstellt SOP und, mit der Bundesärztekammer, das Mustercurriculum zur Blutentnahme.
- Direktabrechnung
- Abrechnungsweg, auf den die Reform die pharmazeutischen Dienstleistungen umstellt.
Häufige Fragen
Seit wann ist das ApoVWG in Kraft?
Seit dem 02.07.2026. Verkündet wurde es am 01.07.2026 im Bundesgesetzblatt 2026 Teil I Nr. 195, ausgefertigt am 26.06.2026. Der 01.07.2026 ist also der Tag der Verkündung, nicht des Inkrafttretens. Die gesetzlichen Fristen laufen nach aktuellem Stand ab dem Inkrafttreten.
Wer darf in der Apotheke venös Blut abnehmen?
Approbierte Apothekerinnen und Apotheker, die die ärztliche Schulung erfolgreich absolviert haben. Pharmazeut:innen im Praktikum dürfen nach der Schulung nur unter Aufsicht einer berechtigten Person punktieren. Eine Übertragung auf PTA ist nach aktuellem Stand nicht vorgesehen.
Dürfen PTA Blut abnehmen?
Nach aktuellem Stand nicht. In der Blutentnahme-Regelung des ApoVWG werden PTA nicht genannt. Sie sind lediglich im separaten Impf-Kontext erwähnt. Die venöse Blutentnahme bleibt damit approbiertem, geschultem pharmazeutischem Personal vorbehalten, unterstützt durch Pharmazeut:innen im Praktikum unter Aufsicht.
Welche Schulung ist für die Blutentnahme nötig?
Eine ärztliche Schulung nach einem Mustercurriculum, das die Bundesapothekerkammer gemeinsam mit der Bundesärztekammer erstellt. Es ist bis spätestens 02.11.2026 zu erarbeiten und nach aktuellem Stand noch nicht veröffentlicht. Inhalte sind unter anderem Technik, Hygiene und Umgang mit Komplikationen.
Ist die Schulung digital möglich?
Das ist nach aktuellem Stand offen und wird erst mit dem Mustercurriculum festgelegt. Weil die venöse Punktion eine manuelle Fertigkeit ist, ist ein praktischer Präsenzanteil naheliegend. Belastbare Aussagen zu Format und Dauer gibt es bis zur Veröffentlichung des Curriculums nicht.
Wie steht es um die Haftung bei der Blutentnahme?
Das Gesetz schreibt keine bestimmte Versicherung vor. In der Praxis empfiehlt sich, den Versicherungsschutz für die venöse Blutentnahme mit der eigenen Betriebshaftpflicht abzustimmen. Geeignete Räume und ein Hygienekonzept gelten als operative Voraussetzungen; ihr genauer Umfang wird nach aktuellem Stand noch konkretisiert.
Wie viele pharmazeutische Dienstleistungen gibt es jetzt?
Insgesamt zehn: fünf bestehende mit festen Nettopreisen aus dem Schiedsspruch 2022 und fünf neue. Acht sind ohne ärztliche Verordnung zugänglich, zwei (beide zum Medikationsmanagement) benötigen eine Verordnung. Die Vergütung der fünf neuen pDL wird derzeit verhandelt.
Was kosten die pharmazeutischen Dienstleistungen?
Die bestehenden pDL haben feste Nettopreise, etwa 11,20 EUR für die Risikoerfassung hoher Blutdruck und 90,00 EUR für die erweiterte Medikationsberatung. Für die fünf neuen pDL steht noch kein fester Preis fest; DAV und GKV-Spitzenverband verhandeln die Vergütung (Stand 17.07.2026).
Welche pDL kann ich ohne Verordnung anbieten?
Acht der zehn pDL sind ohne ärztliche Verordnung zugänglich, in der Regel mit Anspruch mindestens einmal in zwölf Monaten. Nur die beiden neuen Medikationsmanagement-Leistungen (komplexe und neu verordnete Dauermedikation) setzen eine ärztliche Verordnung voraus.
Was ist der pDL-Topf und wie groß ist er?
Der pDL-Topf ist das Budget zur Vergütung pharmazeutischer Dienstleistungen. Rund 537 Mio. EUR waren nach dem Stand März 2026 unabgerufen. Die Reform stellt auf eine Direktabrechnung um, um den Zugang zu diesen Mitteln zu erleichtern und den Abruf zu steigern.
Welche Rolle spielt meine Apothekerkammer?
Die Bundesapothekerkammer erarbeitet zentrale Vorgaben wie die Standardarbeitsanweisungen und, gemeinsam mit der Bundesärztekammer, das Mustercurriculum zur venösen Blutentnahme. Ihre Landesapothekerkammer ist Ansprechpartnerin für die Umsetzung vor Ort und für Fortbildungsfragen rund um die neuen Leistungen.
Wann startet die venöse Blutentnahme praktisch?
Erst nach Veröffentlichung des Mustercurriculums, das bis spätestens 02.11.2026 zu erarbeiten ist, und nach absolvierter Schulung. Nach aktuellem Stand vom 17.07.2026 ist das Curriculum noch nicht veröffentlicht. Ein regulärer Praxisstart ist daher frühestens gegen Ende 2026 realistisch.
Wie werden die neuen Leistungen abgerechnet?
Die Reform stellt auf eine Direktabrechnung der pharmazeutischen Dienstleistungen um. Für die fünf neuen pDL steht der genaue Vergütungsbetrag noch nicht fest, da er derzeit zwischen DAV und GKV-Spitzenverband verhandelt wird. Konkrete Abrechnungsdetails folgen mit dem Abschluss der Verhandlung.
Ändert das ApoVWG etwas am Versandhandel?
Diese FAQ konzentriert sich auf Blutentnahme und pharmazeutische Dienstleistungen. Zu Regelungen des Versandhandels treffen wir hier bewusst keine Aussage, solange wir sie nicht an einer Primärquelle belegen können. Bei Bedarf prüfen Sie die Angaben des Bundesgesundheitsministeriums oder der ABDA.
Was kostet der Einstieg in die Blutentnahme für meine Apotheke?
Das hängt von Schulungskosten, Raumausstattung, Hygienekonzept und Laboranbindung ab. Belastbare Zahlen zur Schulung liegen nach aktuellem Stand nicht vor, da das Mustercurriculum die Ausgestaltung erst festlegt. Kapillare Messangebote lassen sich schon heute mit geringerem Aufwand starten.
Sind Impfungen Teil dieser Regeln?
Impfungen sind eine eigene Qualifikation mit eigenem Mustercurriculum und nicht Teil der Blutentnahme-Regelung. Für Impfungen gelten teils andere zulässige Berufsgruppen und eigene Fristen. Vermischen Sie beide Themen nicht; dieser Ratgeber behandelt die Blutentnahme und die pharmazeutischen Dienstleistungen.
Wo finde ich den offiziellen Gesetzestext?
Der Gesetzestext steht im Bundesgesetzblatt 2026 Teil I Nr. 195, abrufbar über recht.bund.de. Eine Übersicht mit Inkrafttreten und Bezeichnung bietet das Bundesgesundheitsministerium. Für die Umsetzung und Fristen berichten Fachmedien wie Apotheke Adhoc und die Pharmazeutische Zeitung.
Quellen
- Bundesgesundheitsministerium: ApoVWG
- Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 195 (Gesetzestext)
- Apotheke Adhoc: Apotheker nehmen Blut ab, PTA dürfen impfen
- Pharmazeutische Zeitung: Die neuen pharmazeutischen Dienstleistungen
Stand: 17.07.2026. Redaktion Aniva Health, ohne Gewähr. Bitte vor dem Start mit Ihrer Apothekerkammer und Ihrer Betriebshaftpflicht abstimmen.
Weiterlesen im Ratgeber
- ApoVWG Überblick →
- Blutabnahme in der Apotheke →
- Ärztliche Schulung →
- Pharmazeutische Dienstleistungen →
- Fristen-Tracker →
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