Ratgeber · Apothekenreform (ApoVWG) 2026
Was sich für Ihre Apotheke ändert.
Der Bundestag hat die Apothekenreform am 22.05.2026 beschlossen, der Bundesrat hat sie bestätigt. Sie stärkt die Vor-Ort-Apotheke wirtschaftlich und gibt ihr erstmals echte diagnostische Aufgaben. Das Wichtigste in vier Punkten.
Venöse Blutabnahme wird apothekenübliche Dienstleistung
Geschultes Apothekenpersonal darf Erwachsenen künftig venös Blut abnehmen. Für diesen Schritt entfällt der Arztvorbehalt. Voraussetzung ist eine vorherige ärztliche Schulung. Erstmals gibt es damit einen eigenen diagnostischen Anlass in der Apotheke.
Prävention und Früherkennung werden verankert
Risikomessung und Früherkennung sind jetzt ausdrücklich Aufgabe der Vor-Ort-Apotheke. Sie wird zum niedrigschwelligen Gesundheitspunkt im Quartier, dort, wo Menschen ohnehin regelmäßig vorbeikommen.
Mehr vergütete pharmazeutische Dienstleistungen
Versicherte erhalten Anspruch auf insgesamt zehn pharmazeutische Dienstleistungen, in der Regel einmal pro Jahr. Acht davon ohne Verordnung. Schwerpunkt: Prävention von Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes und tabakassoziierten Erkrankungen.
Reserviert für die Vor-Ort-Apotheke
Die neuen diagnostischen Leistungen gelten der öffentlichen Präsenzapotheke, nicht dem Versandhandel und nicht der Drogerie. Dazu kommt ein höheres Fixum, das die Ertragsbasis verbessert.
Die diagnostische pDL im Detail
Die Kasse zahlt für die Risikomessung, nicht für das tiefe Panel.
Die neue Risikomessung kardiometabolischer Werte ist eine reimbursierte Dienstleistung: einmal pro Jahr, ohne Rezept. Sie ist der Einstieg, nicht der Gewinn.
Honorar
in Verhandlung11,20 bis 30 € je Risikomessung, von der Kasse. Der genaue Satz wird zwischen DAV und GKV-Spitzenverband verhandelt, voraussichtlich ab 2027.
Topf
Rund 537 Mio. € liegen im pDL-Topf und werden kaum abgerufen. Die Mittel sind da, die meisten Apotheken holen sie nicht ab.
Venöse Abnahme
Die Blutabnahme ist die Befähigung, nicht selbst eine abrechenbare pDL. Sie ermöglicht das tiefe Panel, das der Kunde als Selbstzahlerleistung bezahlt.
Auch die heutige Blutdruck-pDL (11,20 €) ist für über die Hälfte der Apotheken nicht kostendeckend. Deshalb behandeln wir die pDL als Akquise, die den Kunden in den Stuhl setzt, und nicht als Gewinnquelle.
Was Sie heute schon dürfen
Warten Sie nicht auf die Schulung. Kapillarblut geht ab sofort.
Venöse Blutentnahme, Impfen und die neuen pDL stehen unter Umsetzungsfristen (siehe unten). Der Kapillar-Check mit Tasso+ ist davon nicht betroffen: ohne Stich in die Vene, ohne ärztliche Schulung, heute verkaufsfähig. So starten Sie sofort und sind vorbereitet, wenn das venöse Modul dazukommt.
Fristen nach Inkrafttreten
Was bis zum vollen Start noch passieren muss.
Auch wenn das Gesetz beschlossen ist: Nicht jede Neuregelung gilt sofort. Nach Inkrafttreten (voraussichtlich 01.07.2026) laufen gesetzliche Fristen, bis die Leistungen praktisch nutzbar sind.
Quellen
Bundesministerium für Gesundheit (Pressemitteilung vom 22.05.2026), Deutscher Bundestag, Deutsche Apotheker Zeitung, Pharmazeutische Zeitung. Stand Juni 2026, ohne Gewähr. Bitte vor dem Start mit Ihrer Apothekerkammer und Ihrer Betriebshaftpflicht abstimmen.