Ratgeber · Apothekenreform (ApoVWG)
Was ist das ApoVWG? Die Apothekenreform 2026 im Überblick
Das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) ist seit 02.07.2026 in Kraft. Es erweitert die Aufgaben der Apotheken deutlich: approbierte Apothekerinnen und Apotheker dürfen nach ärztlicher Schulung venös Blut abnehmen, und es kommen neue pharmazeutische Dienstleistungen hinzu. Hier folgt der kompakte Überblick.
Update · 17.07.2026
Neu geordnet nach schon geltenden und noch offenen Punkten. Ergänzt: das Apothekenfixum steigt auf 9,00 € (9,50 € ab 01.01.2027), Schnelltests sind als Selbstzahlerleistung möglich, ebenso die Folgeversorgung bei Dauermedikation ohne neue Verordnung. Das Mustercurriculum zur venösen Blutentnahme ist weiterhin nicht veröffentlicht (Frist 02.11.2026).
Was regelt das ApoVWG konkret?
Das ApoVWG (Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz) baut die Rolle der Apotheke in der Gesundheitsversorgung aus. Kernpunkte sind die venöse Blutentnahme durch geschulte approbierte Apotheker:innen, neue pharmazeutische Dienstleistungen, erweiterte Impfangebote und eine geänderte Vergütungssystematik. Es ist seit 02.07.2026 in Kraft.
Das Gesetz wurde am 26.06.2026 ausgefertigt, am 01.07.2026 im Bundesgesetzblatt (2026 Teil I Nr. 195) verkündet und trat am 02.07.2026 in Kraft. Einzelne Leistungen starten erst nach Veröffentlichung der jeweiligen Vorgaben, etwa des Mustercurriculums für die venöse Blutentnahme. Für Apotheken bedeutet das: der Rahmen steht, die operative Umsetzung erfolgt schrittweise über die kommenden Monate.
Was ändert sich für Apotheken auf einen Blick?
Vier Bereiche ändern sich: die venöse Blutentnahme wird für geschulte Approbierte möglich, das pDL-Angebot wächst auf zehn Leistungen, die Vergütung wird teils neu verhandelt und Impfangebote werden erweitert. Kapillare Messungen sind schon heute im Rahmen etablierter Angebote möglich.
- 01Blutentnahme: venös durch geschulte approbierte Apotheker:innen, kapillar schon heute möglich
- 02Pharmazeutische Dienstleistungen: insgesamt zehn pDL (fünf bestehende plus fünf neue)
- 03Vergütung: bestehende pDL mit festen Preisen, neue pDL derzeit in Verhandlung
- 04Fristen: SOP Anfang September, venöses Mustercurriculum und pDL-Vergütung Anfang November 2026
Der Vier-Punkte-Rahmen strukturiert die gesamte Reform. Die venöse Blutentnahme ist die größte Neuerung, weil sie tiefergehende Laboranalysen aus der Apotheke heraus ermöglicht. Die pharmazeutischen Dienstleistungen adressieren den großen, bisher weitgehend unabgerufenen Vergütungstopf. Die vertiefenden Seiten dieses Ratgebers erläutern jeden Punkt.
Seit wann gilt das ApoVWG?
Das ApoVWG ist seit 02.07.2026 in Kraft. Verkündet wurde es am 01.07.2026 im Bundesgesetzblatt 2026 Teil I Nr. 195. Für die einzelnen Umsetzungsfristen ist die jeweilige Vorschrift maßgeblich. Der Fristen-Tracker trennt die Termine nach Leistung.
Ein häufiges Missverständnis: der 01.07.2026 war der Tag der Verkündung, nicht des Inkrafttretens. Das Inkrafttreten datiert laut Bundesgesundheitsministerium auf den 02.07.2026. Für einzelne Vorschriften gibt es gestaffelte Startpunkte, die den reformweiten Termin aber nicht berühren. Den vollständigen Zeitplan pflegen wir im Umsetzungs-Tracker.
Was gilt schon jetzt, und was kommt erst später?
Der gesetzliche Rahmen gilt seit 02.07.2026, die Umsetzung ist gestaffelt. Einiges können Apotheken sofort nutzen: kapillare Messungen, Schnelltests als Selbstzahlerleistung und die Folgeversorgung bei Dauermedikation. Venöse Blutentnahme und erweiterte Impfungen setzen jeweils ein eigenes Mustercurriculum und die entsprechende Schulung voraus. Die Frist für das Impf-Mustercurriculum war der 02.09.2026; die Frist für das Curriculum zur venösen Blutentnahme läuft bis 02.11.2026.
| Bereich | Status | Ab wann |
|---|---|---|
| Kapillare Messungen (z.B. Blutzucker, Lipide) | möglich | schon heute |
| Schnelltests als Selbstzahlerleistung (z.B. Influenza, Norovirus) | möglich | seit 02.07.2026 |
| Folgeversorgung bei Dauermedikation ohne neue Verordnung | möglich | seit 02.07.2026 |
| Apothekenfixum 9,00 € (9,50 € ab 01.01.2027) | gilt | seit 01.07.2026 |
| Venöse Blutentnahme durch geschulte Approbierte | offen | nach Mustercurriculum (Frist 02.11.2026) |
| Erweiterte Schutzimpfungen mit Totimpfstoffen | Frist abgelaufen, Veröffentlichung steht aus | nach eigenem Mustercurriculum und Schulung (Frist 02.09.2026) |
| Vergütung der fünf neuen pDL | läuft | in Verhandlung bis 02.11.2026 |
Diese Trennung entscheidet, was Apotheken heute schon anbieten können und welche Leistungen noch Vorarbeit erfordern. Die kapillare Diagnostik ist der niedrigschwellige Sofort-Einstieg, die tiefe venöse Schiene folgt nach der Schulung. Auch das erhöhte Apothekenfixum von 9,00 € gilt bereits seit 01.07.2026, die erste Anpassung seit über einem Jahrzehnt.
Begriffe kurz erklärt
- ApoVWG
- Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz, die Apothekenreform 2026, seit 02.07.2026 in Kraft.
- Bundesgesetzblatt (BGBl.)
- Amtliches Verkündungsorgan des Bundes; hier verkündet als 2026 Teil I Nr. 195.
- pDL
- Pharmazeutische Dienstleistungen: vergütete Beratungs- und Messleistungen der Apotheke.
- Inkrafttreten
- Tag, ab dem ein Gesetz gilt; beim ApoVWG der 02.07.2026 (nicht identisch mit der Verkündung).
Häufige Fragen
Wofür steht die Abkürzung ApoVWG?
ApoVWG steht für Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz. Es soll die Rolle der Apotheke in der Gesundheitsversorgung stärken und erweitert unter anderem die Möglichkeiten zur Blutentnahme sowie das Angebot an pharmazeutischen Dienstleistungen. Es ist seit dem 02.07.2026 in Kraft und wurde im Bundesgesetzblatt 2026 Teil I Nr. 195 verkündet.
Seit wann ist das ApoVWG in Kraft?
Das ApoVWG ist seit dem 02.07.2026 in Kraft. Die Verkündung im Bundesgesetzblatt erfolgte am 01.07.2026, die Ausfertigung am 26.06.2026. Der oft genannte 01.07.2026 bezeichnet also die Verkündung und nicht das Inkrafttreten. Die Umsetzungsfristen sind je Vorschrift gesondert zu betrachten.
Dürfen Apotheken jetzt Blut abnehmen?
Ja, das Gesetz sieht das vor. Die venöse Blutentnahme ist approbierten Apothekerinnen und Apothekern nach erfolgreich absolvierter ärztlicher Schulung erlaubt. In der Praxis kann sie erst starten, wenn das Mustercurriculum veröffentlicht und die Schulung absolviert ist. Kapillare Messungen sind schon heute im Rahmen etablierter Angebote möglich.
Was sind die wichtigsten Fristen der Reform?
Nach aktuellem Stand gilt: SOP Anfang September, das Mustercurriculum zur venösen Blutentnahme bis 02.11.2026 und die Vergütungsvereinbarung für neue pDL Anfang November 2026. Kommt keine Einigung zustande, entscheidet die Schiedsstelle binnen zwölf Wochen. Details im Umsetzungs-Tracker.
Wie viele pharmazeutische Dienstleistungen gibt es jetzt?
Nach der Reform gibt es insgesamt zehn pharmazeutische Dienstleistungen: fünf bestehende mit festen Preisen aus dem Schiedsspruch 2022 und fünf neue. Acht der zehn Leistungen benötigen keine ärztliche Verordnung, zwei dagegen schon. Die Vergütung der fünf neuen pDL wird derzeit verhandelt (Stand 11.09.2026).
Dürfen PTA im Rahmen des ApoVWG Blut abnehmen?
Nach aktuellem Stand ist das nicht vorgesehen. Die venöse Blutentnahme ist im Gesetz approbierten Apotheker:innen vorbehalten, die die ärztliche Schulung absolviert haben. Pharmazeut:innen im Praktikum dürfen die Punktion nur unter Aufsicht durchführen. PTA werden in der Blutentnahme-Regelung nicht genannt, wohl aber separat bei den Impfungen.
Was dürfen Apotheken schon jetzt, ohne auf das Mustercurriculum zu warten?
Einiges ist sofort nutzbar: kapillare Messungen im Rahmen etablierter Angebote, Schnelltests als Selbstzahlerleistung (etwa auf Influenza oder Norovirus) und die Folgeversorgung von Patientinnen und Patienten mit Dauermedikation ohne neue ärztliche Verordnung. Die venöse Blutentnahme und erweiterte Impfungen starten erst nach dem Mustercurriculum, das bis spätestens 02.11.2026 vorliegen soll.
Was ändert sich am Apothekenhonorar durch die Reform?
Das Apothekenfixum steigt zweistufig: auf 9,00 € seit 01.07.2026 und auf 9,50 € ab 01.01.2027. Es ist die erste Anpassung seit über einem Jahrzehnt. Die Vergütung der fünf neuen pharmazeutischen Dienstleistungen wird davon getrennt zwischen DAV und GKV-Spitzenverband verhandelt und steht noch nicht fest.
Quellen
- Bundesgesundheitsministerium: ApoVWG
- Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 195 (Gesetzestext)
- Deutscher Bundestag (DIP): Vorgang zum ApoVWG
- ABDA: ApoVWG in Kraft - was schon jetzt gilt und was später kommt
Stand: 11.09.2026. Redaktion Aniva Health, ohne Gewähr. Vor dem Start erfolgt die Abstimmung mit der zuständigen Apothekerkammer und der Betriebshaftpflicht.
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