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Ratgeber · Apothekenreform (ApoVWG)

Ärztliche Schulung zur venösen Blutentnahme: Inhalte, Dauer, Start

In Kraft seit 02.07.2026Zuletzt aktualisiert: 17.07.2026

Für die venöse Blutentnahme verlangt das ApoVWG eine ärztliche Schulung nach einem Mustercurriculum. Dieses erarbeiten die Bundesapothekerkammer und die Bundesärztekammer gemeinsam; es ist bis spätestens 02.11.2026 vorzulegen und nach aktuellem Stand noch nicht veröffentlicht. Hier finden Sie das gesicherte Wissen und die offenen Punkte.

Wer erstellt das Mustercurriculum und bis wann?

Das Mustercurriculum erarbeiten die Bundesapothekerkammer und die Bundesärztekammer gemeinsam. Die gesetzliche Frist beträgt vier Monate nach Inkrafttreten, also bis spätestens 02.11.2026. Nach aktuellem Stand vom 17.07.2026 ist das Curriculum noch nicht veröffentlicht; es befindet sich in der Erarbeitung.

Die Zuständigkeit ist eindeutig geregelt: Bundesapothekerkammer gemeinsam mit der Bundesärztekammer. Die Frist von vier Monaten nach Inkrafttreten ist ein harter Termin. Solange das Curriculum nicht veröffentlicht ist, kann die venöse Blutentnahme in der Praxis nicht regulär starten, denn erst danach lassen sich die Schulungen absolvieren. Wir aktualisieren diese Seite, sobald das Curriculum vorliegt.

Welche Inhalte umfasst die Schulung nach aktuellem Stand?

Das Gesetz nennt als Inhalte die Technik der venösen Blutentnahme, Hygiene und den Umgang mit Komplikationen. Die Gesetzesbegründung ergänzt Patientenaufklärung, Anamnese und Kontraindikationen sowie die Einwilligung. Die genaue Ausgestaltung, Stundenzahl und Prüfung legt erst das Mustercurriculum fest.

  1. 01Technik der venösen Blutentnahme (gesetzlich genannt)
  2. 02Hygiene (gesetzlich genannt)
  3. 03Umgang mit Komplikationen (gesetzlich genannt)
  4. 04Patientenaufklärung, Anamnese und Kontraindikationen (Gesetzesbegründung)
  5. 05Einwilligung der Patientin oder des Patienten (Gesetzesbegründung)

Diese Inhalte sind aus dem Gesetzestext und seiner Begründung gesichert ableitbar. Was noch offen ist: die konkrete Dauer, der Umfang praktischer Übungseinheiten und die Prüfungsform. Diese Punkte definiert das Mustercurriculum. Wir listen die bekannten Inhalte hier bewusst getrennt von den offenen Punkten, damit Sie planen können, ohne sich auf unbestätigte Zahlen zu verlassen.

Wie lange dauert die Schulung und ist sie digital möglich?

Beides ist nach aktuellem Stand offen. Es liegt keine bestätigte Angabe zur Dauer in Stunden oder Tagen vor. Ob und in welchem Umfang die Schulung digital erfolgen kann, ist ebenfalls offen und wird erst mit dem Mustercurriculum feststehen. Da die Punktion eine manuelle Fertigkeit ist, ist ein praktischer Anteil naheliegend.

Wir nennen hier bewusst keine Stundenzahl und kein Format, weil keine Quelle diese bestätigt. Kursierende Angaben zu digitaler Durchführung sind nach aktuellem Stand nicht belegt. Belastbar ist nur: Format und Dauer legt das Mustercurriculum fest. Sobald es veröffentlicht ist, aktualisieren wir diese Seite mit konkreten Zahlen und der zulässigen Durchführungsform.

Wer darf an der Schulung teilnehmen und danach venös Blut abnehmen?

Die venöse Blutentnahme ist approbierten Apothekerinnen und Apothekern nach erfolgreicher ärztlicher Schulung vorbehalten. PTA sind in der Regelung nicht vorgesehen. Pharmazeutinnen und Pharmazeuten im Praktikum dürfen die Punktion nur unter Aufsicht einer berechtigten Person durchführen.

Die Schulung richtet sich damit an approbiertes pharmazeutisches Personal. Kapillare Messungen, etwa mit Tasso+, bleiben davon unberührt und sind schon heute im Rahmen etablierter Angebote möglich, ohne diese Schulung. Wer heute mit dem kapillaren Check startet, sammelt bereits Erfahrung mit Ablauf und Nachfrage, bevor die venöse Schiene öffnet.

Was kostet die Schulung zur venösen Blutentnahme?

Eine belastbare Preisangabe gibt es nach aktuellem Stand nicht. Umfang, Dauer und damit die Kosten legt erst das Mustercurriculum fest. Realistisch ist die Schulung selbst nur ein Teil des Aufwands: Hinzu kommen geeignete Räume, ein Hygienekonzept und die Klärung der Betriebshaftpflicht.

Wir nennen hier bewusst keine Zahl, weil keine Quelle sie bestätigt. Wer den finanziellen Rahmen abschätzen will, betrachtet drei Blöcke getrennt: die Schulung selbst, die einmalige Einrichtung (Raum, Hygiene, Material) und die laufende Absicherung über die Betriebshaftpflicht. Klären Sie den Versicherungsschutz frühzeitig mit Ihrer Betriebshaftpflicht, statt auf eine gesetzliche Standardregelung zu warten.

Wie bereite ich meine Apotheke jetzt auf die Schulung vor?

Auch ohne das Mustercurriculum lässt sich organisatorisch vieles vorbereiten. Sinnvoll sind eine geeignete, diskrete Räumlichkeit, ein Hygienekonzept, die Klärung der Betriebshaftpflicht, die Auswahl eines akkreditierten Partnerlabors und der Start mit kapillaren Messungen, die schon heute möglich sind.

  1. 01Geeigneten, diskreten Raum für Beratung und Entnahme festlegen
  2. 02Hygienekonzept und Materiallogistik vorbereiten
  3. 03Betriebshaftpflicht ansprechen und den Versicherungsschutz klären
  4. 04Akkreditiertes Partnerlabor für die Analytik auswählen
  5. 05Mit dem kapillaren Check starten, um Ablauf und Nachfrage zu testen

Wer die organisatorischen Voraussetzungen jetzt schafft, kann direkt nach Veröffentlichung des Curriculums in die Schulung gehen, statt dann erst mit der Planung zu beginnen.

Was ist gesichert und was ist noch offen?

Gesichert sind die Zuständigkeit (BAK mit BÄK), die Frist bis 02.11.2026 und die im Gesetz genannten Inhaltsfelder. Offen sind Dauer, Stundenzahl, Prüfungsform, die zulässige digitale Durchführung und die Kosten. Diese Punkte legt erst das Mustercurriculum fest.

AspektStatusAnmerkung
ZuständigkeitgesichertBAK gemeinsam mit BÄK
Fristgesichertbis spätestens 02.11.2026
InhaltsfeldergesichertTechnik, Hygiene, Komplikationen
Dauer und Prüfungoffenerst mit Mustercurriculum
Digitale Anteileoffennicht belegt
Kostenoffennicht belegt

Diese Trennung hilft bei der Planung: Auf den gesicherten Punkten können Sie heute aufbauen, die offenen Punkte sollten Sie nicht mit unbestätigten Zahlen füllen. Wir aktualisieren die Tabelle, sobald sich der Status ändert.

Begriffe kurz erklärt

Mustercurriculum
Verbindliche Vorlage für Inhalte und Ablauf der Schulung zur venösen Blutentnahme.
Bundesapothekerkammer (BAK)
Dachorganisation der Apothekerkammern; hier zuständig für die Erstellung des Mustercurriculums.
Bundesärztekammer (BÄK)
Spitzenorganisation der ärztlichen Selbstverwaltung; erstellt das Curriculum gemeinsam mit der BAK.
Kontraindikation
Umstand, der eine Maßnahme wie die Blutentnahme im Einzelfall ausschließt oder einschränkt.

Häufige Fragen

Ist die Schulung schon buchbar?

Nach aktuellem Stand vom 17.07.2026 nicht. Das Mustercurriculum, das die Schulung definiert, ist noch nicht veröffentlicht. Es ist bis spätestens 02.11.2026 zu erarbeiten. Erst danach können Schulungen strukturiert angeboten und absolviert werden. Wir aktualisieren diese Seite, sobald konkrete Angebote vorliegen.

Wer ist für das Mustercurriculum zuständig?

Die Bundesapothekerkammer erstellt das Mustercurriculum gemeinsam mit der Bundesärztekammer. Die gesetzliche Frist beträgt vier Monate nach Inkrafttreten des ApoVWG, also bis spätestens 02.11.2026. Diese Frist gilt nach aktuellem Stand als harter Termin.

Kann ich die Schulung online absolvieren?

Das ist nach aktuellem Stand offen. Ob und in welchem Umfang digitale Anteile zulässig sind, legt erst das Mustercurriculum fest. Weil die venöse Punktion eine manuelle Fertigkeit ist, ist ein praktischer Präsenzanteil naheliegend. Belastbare Aussagen zum Format gibt es bis zur Veröffentlichung nicht.

Welche Inhalte sind gesichert?

Gesichert sind Technik der venösen Blutentnahme, Hygiene und Umgang mit Komplikationen aus dem Gesetzestext sowie Patientenaufklärung, Anamnese, Kontraindikationen und Einwilligung aus der Gesetzesbegründung. Stundenzahl, Prüfungsform und genaue Ausgestaltung stehen erst mit dem Mustercurriculum fest.

Dürfen PTA an der Schulung teilnehmen und danach Blut abnehmen?

Nach aktuellem Stand ist die venöse Blutentnahme approbierten Apotheker:innen vorbehalten. PTA sind in der Blutentnahme-Regelung nicht vorgesehen. Pharmazeut:innen im Praktikum dürfen nach der Schulung nur unter Aufsicht punktieren. Die Schulung richtet sich damit primär an approbiertes pharmazeutisches Personal.

Zählt eine frühere Fortbildung zur Blutentnahme, etwa aus einer Pflegeausbildung?

Das lässt sich nach aktuellem Stand nicht belastbar beantworten. Das ApoVWG verlangt ausdrücklich die ärztliche Schulung nach dem Mustercurriculum. Ob und wie vorhandene Qualifikationen angerechnet werden, ist offen und wird erst mit dem Curriculum feststehen. Verlassen Sie sich deshalb nicht vorab auf eine Anrechnung.

Ist das Impf-Mustercurriculum dasselbe wie die Schulung zur Blutentnahme?

Nein. Impfen in der Apotheke ist eine eigenständige Qualifikation mit eigenem Curriculum und eigenen Fristen. Die Schulung zur venösen Blutentnahme ist davon getrennt. Wer beide Leistungen anbieten will, benötigt beide Qualifikationen. Aniva ist zudem kein Impfanbieter; unser Fokus liegt auf der Diagnostik rund um die Blutentnahme.

Kann ich schon vor der Schulung mit Blutdiagnostik in der Apotheke starten?

Ja. Kapillare Messungen, etwa mit Tasso+, sind schon heute im Rahmen etablierter Angebote möglich und benötigen die ärztliche Schulung nicht. So starten Sie sofort mit der Diagnostik, testen den Ablauf in der Offizin und öffnen die tiefere venöse Schiene später, sobald die Schulung absolviert ist.

Quellen

Stand: 17.07.2026. Redaktion Aniva Health, ohne Gewähr. Bitte vor dem Start mit Ihrer Apothekerkammer und Ihrer Betriebshaftpflicht abstimmen.

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