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Ratgeber · Apothekenreform (ApoVWG)

ApoVWG Umsetzungs-Tracker: Was gilt ab wann?

In Kraft seit 02.07.2026Zuletzt aktualisiert: 11.09.2026

Dieser Umsetzungs-Tracker bündelt die zentralen ApoVWG-Fristen mit ihrem aktuellen Status. Anfang September sind die Fristen für die SOP der neuen pDL und das Impf-Mustercurriculum abgelaufen. Eine Veröffentlichung ist der Redaktion mit Stand 11.09.2026 nicht bekannt; die weiteren Prozesse laufen.

Welche Fristen gelten nach dem ApoVWG?

Vier Fristen sind zentral: die Standardarbeitsanweisungen binnen zwei Monaten, das Mustercurriculum zur venösen Blutentnahme binnen vier Monaten, die pDL-Vergütungsverhandlung binnen vier Monaten und, falls diese scheitert, die Schiedsstelle binnen zwölf Wochen. Die konkreten Termine und ihr jeweiliger Status stehen in der Übersicht.

FristDauerFälligZuständigStatus
SOP / Standardarbeitsanweisungen für neue pDL2 MonateAnfang September 2026BundesapothekerkammerFrist abgelaufen, Veröffentlichung steht aus
Mustercurriculum venöse Blutentnahme4 Monateca. 02.11.2026Bundesapothekerkammer mit Bundesärztekammerläuft
pDL-Vergütungsverhandlung4 Monateca. Anfang November 2026DAV mit GKV-Spitzenverbandläuft
Schiedsstelle entscheidet (nur bei Nicht-Einigung)12 Wochenca. Ende Januar bis Februar 2027Schiedsstelleoffen

Für die SOP nennt die Apothekerkammer Berlin zwei Monate nach Verkündung (01.07.2026). Der Tracker führt diesen Termin deshalb als Anfang September. Für das Impf-Mustercurriculum nennt § 20c Absatz 3 IfSG ausdrücklich den 02.09.2026. Ein pauschaler Fristbeginn für alle Vorschriften lässt sich daraus nicht ableiten. Die Schiedsstellen-Frist wird nur ausgelöst, wenn die Vergütungsverhandlung ohne Einigung endet.

Was gilt für Impfungen und das Fixum parallel?

Parallel zur Blutentnahme-Reform laufen weitere Fristen: das Impf-Mustercurriculum binnen zwei Monaten (ca. 02.09.2026) und das PTA-Impfcurriculum bis ca. 02.11.2026. Das Apotheken-Fixum steigt ab 01.07.2026 auf 9,00 € und ab 01.01.2027 auf 9,50 €. Impfungen bleiben eine separate Qualifikation.

ThemaTerminStatus
Impf-Mustercurriculum02.09.2026Frist abgelaufen, Veröffentlichung steht aus
PTA-Impfcurriculumca. 02.11.2026läuft
Fixum-Anhebung auf 9,00 €ab 01.07.2026in Kraft
Fixum-Anhebung auf 9,50 €ab 01.01.2027offen

Wir führen diese Termine auf, weil sie im gleichen Reformpaket stehen und oft verwechselt werden. Wichtig: das Impf-Mustercurriculum (zwei Monate) ist nicht das Curriculum für die venöse Blutentnahme (vier Monate). Wer die beiden vermischt, kommt auf falsche Startdaten. Die Blutentnahme-Schulung ist erst ab etwa 02.11.2026 zu erwarten, nicht ab September.

Was ist Anfang September 2026 erledigt?

Mit Stand 11.09.2026 sind die ersten beiden Fristen, für die SOP der neuen pDL und das Impf-Mustercurriculum, abgelaufen. Eine Veröffentlichung ist der Redaktion bislang nicht bekannt. Die Frist für das venöse Mustercurriculum läuft bis 02.11.2026 weiter; auch die pDL-Vergütungsverhandlung läuft. Die Schiedsstellen-Frist ist noch nicht ausgelöst, weil sie nur bei gescheiterter Vergütungsverhandlung greift. Das Fixum von 9,00 € gilt bereits seit 01.07.2026.

Wir markieren den Status bewusst konservativ: nichts ist erledigt, solange keine Veröffentlichung vorliegt. Sobald die Bundesapothekerkammer die SOP oder das Mustercurriculum publiziert oder die Vergütung feststeht, wechselt der Status hier auf erledigt und wir hinterlegen das Datum. Dieser Tracker wird laufend gepflegt; das Datum der letzten Aktualisierung steht oben.

Begriffe kurz erklärt

SOP
Standardarbeitsanweisung; verbindliche Ablaufbeschreibung, hier für die neuen pDL, binnen zwei Monaten zu erstellen.
Schiedsstelle
Gremium, das entscheidet, wenn sich Verhandlungspartner nicht einigen; hier mit einer Frist von zwölf Wochen.
Fixum
Fester Vergütungsanteil je abgegebenem verschreibungspflichtigem Arzneimittel.
Inkrafttreten
Tag, ab dem das Gesetz gilt; beim ApoVWG grundsätzlich der 02.07.2026. Umsetzungsfristen sind je Vorschrift gesondert zu betrachten.

Häufige Fragen

Ab wann laufen die ApoVWG-Fristen?

Maßgeblich ist die jeweilige Vorschrift. Die Apothekerkammer Berlin nennt für SOP und pDL-Vergütungsvereinbarung die Verkündung als Bezugspunkt. § 20c Absatz 3 IfSG nennt für das Impf-Mustercurriculum ausdrücklich den 02.09.2026. Der Tracker unterscheidet diese Termine, statt einen einheitlichen Fristbeginn zu behaupten.

Wann startet die venöse Blutentnahme in der Praxis?

Erst nach Veröffentlichung des Mustercurriculums, das bis spätestens 02.11.2026 zu erarbeiten ist, und nach absolvierter Schulung. Nach aktuellem Stand vom 11.09.2026 ist das Curriculum noch nicht veröffentlicht. Ein regulärer Praxisstart ist daher frühestens gegen Ende 2026 realistisch.

Was passiert, wenn sich DAV und GKV nicht einigen?

Dann entscheidet die Schiedsstelle. Sie hat nach aktuellem Stand zwölf Wochen für ihren Schiedsspruch. Diese Frist ist nur relevant, wenn die Vergütungsverhandlung zu den neuen pDL ohne Einigung endet. Bei erfolgreicher Einigung wird die Schiedsstelle nicht ausgelöst.

Ist der 02.09.2026 der Termin für die Blutentnahme-Schulung?

Nein. Der 02.09.2026 ist der Termin für das Impf-Mustercurriculum (zwei Monate). Das Mustercurriculum für die venöse Blutentnahme läuft über vier Monate und ist erst gegen 02.11.2026 fällig. Diese beiden Termine werden häufig verwechselt.

Steigt die Vergütung der Apotheken?

Das Apotheken-Fixum steigt ab 01.07.2026 auf 9,00 € und ab 01.01.2027 auf 9,50 €. Die Vergütung der fünf neuen pDL wird davon getrennt zwischen DAV und GKV-Spitzenverband verhandelt und steht noch nicht fest (Stand 11.09.2026).

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