Ratgeber · Apothekenreform (ApoVWG)
ApoVWG Umsetzungs-Tracker: Was gilt ab wann?
Dieser Umsetzungs-Tracker bündelt die zentralen ApoVWG-Fristen mit ihrem aktuellen Status. Die im Gesetz genannten Fristen laufen nach aktuellem Stand ab dem Inkrafttreten am 02.07.2026. Anfang Juli 2026 ist noch nichts abgeschlossen: die laufenden Prozesse sind markiert.
Welche Fristen gelten nach dem ApoVWG?
Vier Fristen sind zentral: die Standardarbeitsanweisungen binnen zwei Monaten, das Mustercurriculum zur venösen Blutentnahme binnen vier Monaten, die pDL-Vergütungsverhandlung binnen vier Monaten und, falls diese scheitert, die Schiedsstelle binnen zwölf Wochen. Alle Fristen laufen nach aktuellem Stand ab dem Inkrafttreten am 02.07.2026.
| Frist | Dauer | Fällig | Zuständig | Status |
|---|---|---|---|---|
| SOP / Standardarbeitsanweisungen für neue pDL | 2 Monate | ca. 02.09.2026 | Bundesapothekerkammer | läuft |
| Mustercurriculum venöse Blutentnahme | 4 Monate | ca. 02.11.2026 | Bundesapothekerkammer mit Bundesärztekammer | läuft |
| pDL-Vergütungsverhandlung | 4 Monate | ca. Anfang November 2026 | DAV mit GKV-Spitzenverband | läuft |
| Schiedsstelle entscheidet (nur bei Nicht-Einigung) | 12 Wochen | ca. Ende Januar bis Februar 2027 | Schiedsstelle | offen |
Die wichtigste Klarstellung: die Fristen knüpfen an das Inkrafttreten (02.07.2026) an, nicht an die Verkündung (01.07.2026). Weil beide Termine nur einen Tag auseinanderliegen, verschieben sich die berechneten Enddaten kaum, der korrekte rechtliche Anker ist aber das Inkrafttreten. Die Schiedsstellen-Frist wird nur ausgelöst, wenn die Vergütungsverhandlung ohne Einigung endet.
Was gilt für Impfungen und das Fixum parallel?
Parallel zur Blutentnahme-Reform laufen weitere Fristen: das Impf-Mustercurriculum binnen zwei Monaten (ca. 02.09.2026) und das PTA-Impfcurriculum bis ca. 02.11.2026. Das Apotheken-Fixum steigt ab 01.07.2026 auf 9,00 EUR und ab 01.01.2027 auf 9,50 EUR. Impfungen bleiben eine separate Qualifikation.
| Thema | Termin | Status |
|---|---|---|
| Impf-Mustercurriculum | ca. 02.09.2026 | läuft |
| PTA-Impfcurriculum | ca. 02.11.2026 | läuft |
| Fixum-Anhebung auf 9,00 EUR | ab 01.07.2026 | in Kraft |
| Fixum-Anhebung auf 9,50 EUR | ab 01.01.2027 | offen |
Wir führen diese Termine auf, weil sie im gleichen Reformpaket stehen und oft verwechselt werden. Wichtig: das Impf-Mustercurriculum (zwei Monate) ist nicht das Curriculum für die venöse Blutentnahme (vier Monate). Wer die beiden vermischt, kommt auf falsche Startdaten. Die Blutentnahme-Schulung ist erst ab etwa 02.11.2026 zu erwarten, nicht ab September.
Was ist Anfang Juli 2026 bereits erledigt?
Nach aktuellem Stand vom 17.07.2026 ist keine der vier Kernfristen abgeschlossen. Die drei Prozesse mit fester Frist (SOP, Mustercurriculum, Vergütung) laufen. Die Schiedsstellen-Frist ist noch nicht ausgelöst, weil sie nur bei gescheiterter Vergütungsverhandlung greift. Das Fixum von 9,00 EUR gilt bereits seit 01.07.2026.
Wir markieren den Status bewusst konservativ: nichts ist erledigt, solange keine Veröffentlichung vorliegt. Sobald die Bundesapothekerkammer die SOP oder das Mustercurriculum publiziert oder die Vergütung feststeht, wechselt der Status hier auf erledigt und wir hinterlegen das Datum. Dieser Tracker wird laufend gepflegt; das Datum der letzten Aktualisierung steht oben.
Begriffe kurz erklärt
- SOP
- Standardarbeitsanweisung; verbindliche Ablaufbeschreibung, hier für die neuen pDL, binnen zwei Monaten zu erstellen.
- Schiedsstelle
- Gremium, das entscheidet, wenn sich Verhandlungspartner nicht einigen; hier mit einer Frist von zwölf Wochen.
- Fixum
- Fester Vergütungsanteil je abgegebenem verschreibungspflichtigem Arzneimittel.
- Inkrafttreten
- Tag, ab dem das Gesetz gilt; beim ApoVWG der 02.07.2026, Anker für die Fristen.
Häufige Fragen
Ab wann laufen die ApoVWG-Fristen?
Die im Gesetz genannten Fristen laufen nach aktuellem Stand ab dem Inkrafttreten am 02.07.2026, nicht ab der Verkündung am 01.07.2026. Weil beide Termine nur einen Tag auseinanderliegen, verschieben sich die berechneten Enddaten kaum. Der korrekte rechtliche Anker ist das Inkrafttreten.
Wann startet die venöse Blutentnahme in der Praxis?
Erst nach Veröffentlichung des Mustercurriculums, das bis spätestens 02.11.2026 zu erarbeiten ist, und nach absolvierter Schulung. Nach aktuellem Stand vom 17.07.2026 ist das Curriculum noch nicht veröffentlicht. Ein regulärer Praxisstart ist daher frühestens gegen Ende 2026 realistisch.
Was passiert, wenn sich DAV und GKV nicht einigen?
Dann entscheidet die Schiedsstelle. Sie hat nach aktuellem Stand zwölf Wochen für ihren Schiedsspruch. Diese Frist ist nur relevant, wenn die Vergütungsverhandlung zu den neuen pDL ohne Einigung endet. Bei erfolgreicher Einigung wird die Schiedsstelle nicht ausgelöst.
Ist der 02.09.2026 der Termin für die Blutentnahme-Schulung?
Nein. Der 02.09.2026 ist der Termin für das Impf-Mustercurriculum (zwei Monate). Das Mustercurriculum für die venöse Blutentnahme läuft über vier Monate und ist erst gegen 02.11.2026 fällig. Diese beiden Termine werden häufig verwechselt.
Steigt die Vergütung der Apotheken?
Das Apotheken-Fixum steigt ab 01.07.2026 auf 9,00 EUR und ab 01.01.2027 auf 9,50 EUR. Die Vergütung der fünf neuen pDL wird davon getrennt zwischen DAV und GKV-Spitzenverband verhandelt und steht noch nicht fest (Stand 17.07.2026).
Quellen
- Apotheke Adhoc: ApoVWG-Fristen zur Umsetzung
- Apotheke Adhoc: Wann starten die neuen Leistungen (Schiedsstelle 12 Wochen)
- Bundesgesundheitsministerium: ApoVWG
Stand: 17.07.2026. Redaktion Aniva Health, ohne Gewähr. Bitte vor dem Start mit Ihrer Apothekerkammer und Ihrer Betriebshaftpflicht abstimmen.
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