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Ratgeber · Apothekenreform (ApoVWG)

Blutabnahme in der Apotheke: Was ist jetzt erlaubt?

In Kraft seit 02.07.2026Zuletzt aktualisiert: 17.07.2026

Seit dem ApoVWG dürfen approbierte Apothekerinnen und Apotheker nach ärztlicher Schulung venös Blut zu diagnostischen Zwecken abnehmen. Kapillare Messungen sind schon heute im Rahmen etablierter Angebote möglich. Wer genau abnehmen darf, welche Voraussetzungen gelten und wo die Grenzen liegen, klärt diese Seite.

Kapillar oder venös: Wo liegt der Unterschied?

Kapillare Entnahme gewinnt wenige Tropfen Blut aus der Fingerbeere, etwa für Blutzucker oder Lipide, und ist schon heute im Rahmen etablierter Messangebote möglich. Die venöse Entnahme aus der Armvene liefert größere Mengen für tiefergehende Laboranalysen und ist erst nach absolvierter ärztlicher Schulung erlaubt.

MerkmalKapillarVenös
Probenmengewenige Tropfen (Fingerbeere)Röhrchen aus der Armvene
Typische AnalysenBlutzucker, Lipide, CRP (Schnellmessung)breites Laborspektrum, tiefere Panels
Qualifikationim Rahmen etablierter Messangeboteärztliche Schulung nach Mustercurriculum
Verfügbarschon heute (Praxis)nach Mustercurriculum und Schulung

Der praktische Unterschied ist groß. Kapillare Messungen laufen bereits heute in vielen Apotheken als Point-of-Care-Angebot, etwa bei der standardisierten Risikoerfassung hoher Blutdruck oder bei Blutzucker- und CRP-Messungen. Die venöse Blutentnahme öffnet dagegen das gesamte Laborspektrum, verlangt aber eine formale Qualifikation, geeignete Räume und ein Hygienekonzept. Beide Wege ergänzen sich: kapillar als niedrigschwelliger Einstieg, venös als tiefere Diagnostikschiene.

Wer darf in der Apotheke venös Blut abnehmen?

Die venöse Blutentnahme ist approbierten Apothekerinnen und Apothekern vorbehalten, die die ärztliche Schulung erfolgreich absolviert haben. Pharmazeut:innen im Praktikum dürfen die Punktion nach der Schulung nur unter Aufsicht einer berechtigten Apothekerin oder eines berechtigten Apothekers durchführen. Eine Übertragung auf PTA ist nach aktuellem Stand nicht vorgesehen.

  1. 01Approbierte Apotheker:innen mit erfolgreicher ärztlicher Schulung: voll berechtigt
  2. 02Pharmazeut:innen im Praktikum nach Schulung: nur Punktion unter Aufsicht einer berechtigten Person
  3. 03PTA: nach aktuellem Stand nicht für die venöse Blutentnahme vorgesehen

Das Gesetz formuliert die Berechtigung eng. Berechtigt ist, wer approbiert und ärztlich geschult ist. Pharmazeut:innen im Praktikum können nach absolvierter Schulung die Punktion mit der Nadel durchführen, jedoch nur unter Beaufsichtigung einer berechtigten Person. PTA werden in der Blutentnahme-Regelung nicht genannt; sie sind lediglich im separaten Impf-Kontext erwähnt. Die Delegationslogik der Impfungen lässt sich daher nicht auf die Blutentnahme übertragen.

Welche Voraussetzungen und Haftungsfragen sind zu klären?

Neben der ärztlichen Schulung braucht es geeignete Räume, ein Hygienekonzept und eine geklärte Versicherung. Diese operativen Anforderungen werden voraussichtlich über das Mustercurriculum und angepasste Vorgaben konkretisiert. Der genaue Umfang ist nach aktuellem Stand noch offen und sollte frühzeitig mit der eigenen Betriebshaftpflicht besprochen werden.

Wichtig für die Einordnung: Das Gesetz schreibt keine bestimmte Versicherung für die Blutentnahme vor. Betriebshaftpflicht, geeignete Räumlichkeiten und ein Hygienekonzept gelten als operative Voraussetzungen, nicht als ausdrückliche gesetzliche Pflichten. Die Detailanforderungen werden voraussichtlich mit dem Mustercurriculum und angepassten betrieblichen Vorgaben konkretisiert. Klären Sie den Versicherungsschutz vorab aktiv mit Ihrer Betriebshaftpflicht, statt auf eine gesetzliche Standardregelung zu warten.

Wie läuft die Blutabnahme in der Apotheke ab?

Der Ablauf ist bewusst schlank: Termin oder Walk-in, kurzes Beratungsgespräch mit Aufklärung, die eigentliche Entnahme (kapillar oder venös), Versand der Probe ins akkreditierte Labor und danach der digitale Befund mit ärztlicher Einordnung. Für Ihre Kundinnen und Kunden dauert der Termin in der Apotheke nur wenige Minuten.

  1. 01Termin vereinbaren oder als Walk-in in die Apotheke kommen
  2. 02Kurzes Beratungsgespräch mit Aufklärung und Einwilligung
  3. 03Entnahme in der Apotheke, kapillar oder venös nach Schulung
  4. 04Probe geht per Versand ins akkreditierte Partnerlabor
  5. 05Digitaler Befund mit ärztlicher Einordnung und App-Report
  6. 06Nachbesprechung in der Apotheke, bei Bedarf Verweis an die Arztpraxis

Die aufwendige Analytik liegt beim Labor, nicht in der Offizin. Die Apotheke übernimmt Beratung, Entnahme und die Übergabe des Ergebnisses. Genau diese Arbeitsteilung macht das Angebot ohne eigenes Analysegerät und ohne Laborpersonal umsetzbar.

Welche Blutwerte lassen sich in der Apotheke bestimmen?

Über ein akkreditiertes Partnerlabor ist grundsätzlich das gesamte gängige Laborspektrum möglich, von Herz-Kreislauf-Werten über Stoffwechsel und Diabetes bis zu Schilddrüse, Eisen und Vitaminstatus. Welche Panels Sie anbieten, entscheiden Sie; die Analytik läuft im Labor, nicht in der Apotheke.

Kapillare Schnellmessungen decken einzelne Werte wie Blutzucker oder Lipide ab. Die venöse Entnahme öffnet die tieferen Panels. Jeder Befund wird ärztlich eingeordnet; ein einzelner Wert ist immer im ärztlichen Kontext zu bewerten und ersetzt keine Diagnose. Wie sich ein solches Angebot rechnet, können Sie im Rohertrag-Rechner durchspielen.

Begriffe kurz erklärt

Kapillare Entnahme
Gewinnung weniger Blutstropfen aus der Fingerbeere, etwa für Schnellmessungen.
Venöse Blutentnahme
Entnahme aus der Armvene für größere Probenmengen und tiefergehende Laboranalysen.
Ärztliche Schulung
Nach dem ApoVWG erforderliche Qualifikation für die venöse Blutentnahme, geregelt über ein Mustercurriculum.
Betriebshaftpflicht
Betriebliche Haftpflichtversicherung der Apotheke; Deckung für die Blutentnahme individuell zu klären.

Häufige Fragen

Ersetzt die Blutabnahme in der Apotheke den Arztbesuch?

Nein. Das Angebot ergänzt die ärztliche Versorgung, ersetzt sie aber nicht. Jeder Befund wird ärztlich eingeordnet, und auffällige Werte führen zum Verweis an die Arztpraxis. Ein einzelner Blutwert ist immer im Gesamtkontext zu bewerten. Die Apotheke senkt die Schwelle zur Vorsorge, stellt aber keine Diagnosen.

Wie schnell liegen die Ergebnisse vor?

Das hängt vom gewählten Panel und vom Partnerlabor ab. Die Probe geht per Versand ins akkreditierte Labor, der Befund kommt anschließend digital in die App. Kapillare Schnellmessungen liefern einzelne Werte teils sofort vor Ort, tiefere venöse Panels laufen über die reguläre Laboranalytik.

Ist die kapillare Messung ohne Schulung erlaubt?

Kapillare Messungen laufen schon heute im Rahmen etablierter Angebote, etwa bei Blutzucker- oder Blutdruck-Risikoerfassung. Sie sind niedrigschwellig und benötigen keine venöse Schulung. Das ist gelebte Praxis und keine ausdrückliche gesetzliche Erlaubnis im ApoVWG. Für die tiefergehende venöse Entnahme gelten höhere Anforderungen.

Brauche ich eine spezielle Versicherung für die Blutentnahme?

Das Gesetz schreibt keine bestimmte Versicherung vor. In der Praxis empfiehlt sich, den Versicherungsschutz für die venöse Blutentnahme aktiv mit der eigenen Betriebshaftpflicht abzustimmen. Der genaue Rahmen operativer Voraussetzungen wird nach aktuellem Stand über das Mustercurriculum und angepasste Vorgaben konkretisiert.

Kann ich schon jetzt venös Blut abnehmen?

Nach aktuellem Stand noch nicht. Die venöse Blutentnahme kann in der Praxis erst starten, wenn das Mustercurriculum veröffentlicht und die ärztliche Schulung abgeschlossen ist. Das Curriculum ist bis spätestens 02.11.2026 zu erarbeiten. Bis dahin bleibt die kapillare Messung im Rahmen etablierter Angebote der verfügbare Weg.

Dürfen Pharmazeut:innen im Praktikum Blut abnehmen?

Ja, aber eingeschränkt. Nach erfolgreich absolvierter ärztlicher Schulung dürfen sie die Punktion mit der Nadel durchführen, jedoch nur unter Aufsicht einer berechtigten Apothekerin oder eines berechtigten Apothekers. Die volle Berechtigung liegt bei approbierten, geschulten Apotheker:innen.

Was ist mit Impfungen in der Apotheke?

Impfungen sind eine eigene Qualifikation mit eigenem Mustercurriculum und nicht Teil der Blutentnahme-Regelung. Sie sollten beide Themen nicht vermischen. Diese Seite behandelt ausschließlich die Blutabnahme. Für Impfangebote gelten separate Vorgaben und teils andere zulässige Berufsgruppen.

Quellen

Stand: 17.07.2026. Redaktion Aniva Health, ohne Gewähr. Bitte vor dem Start mit Ihrer Apothekerkammer und Ihrer Betriebshaftpflicht abstimmen.

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