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Magazin · Apothekenreform & Regulatorik

Neue Erlösquellen für Apotheken 2026: Über das Rx-Geschäft hinaus

Zuletzt aktualisiert: 05.07.2026

Sinkende Margen im verschreibungspflichtigen Geschäft und wachsender Kostendruck bringen viele Apotheken an ihre wirtschaftlichen Grenzen. Dieser Beitrag ordnet ein, welche neuen Erlösquellen 2026 realistisch sind und welche Rolle das ApoVWG dabei spielt.

Warum reicht das Rx-Geschäft für Apotheken nicht mehr aus?

Das verschreibungspflichtige Geschäft steht seit Jahren unter Margendruck: feste Vergütungsbestandteile, hoher Kostenanteil bei Personal und Betrieb sowie Wettbewerb durch den Versandhandel. Viele Apotheken suchen deshalb ein zweites Standbein, das unabhängiger vom klassischen Rx-Umsatz Erträge schafft und die eigene Beratungsleistung endlich angemessen honoriert.

Die Vor-Ort-Apotheke lebt traditionell vom Verkauf verschreibungspflichtiger Arzneimittel. Weil die Vergütung hier weitgehend reguliert ist, lässt sich die Marge kaum aktiv steuern. Gleichzeitig steigen Fixkosten. Erlösquellen, die auf Beratung und persönlicher Nähe beruhen, sind schwerer kopierbar und stärken die Rolle der Apotheke als lokaler Gesundheitsanker.

Welche neuen Erlösquellen eröffnet das ApoVWG 2026?

Das ApoVWG (Apotheken-Reformgesetz) ist seit dem 02.07.2026 in Kraft. Es erlaubt approbierten Apotheker:innen nach ärztlicher Schulung die venöse Blutentnahme und baut die pharmazeutischen Dienstleistungen aus. Damit rücken honorierte Gesundheitsleistungen wie Blutdiagnostik und strukturierte Präventionsberatung als eigenständige Erlösquellen stärker in den Fokus.

Das Gesetz wurde am 01.07.2026 verkündet (Bundesgesetzblatt 2026 Teil I Nr. 195) und gilt seit dem 02.07.2026. Ein Mustercurriculum für die venöse Blutentnahme wird von der Bundesapothekerkammer gemeinsam mit der Bundesärztekammer bis spätestens 02.11.2026 vorgelegt. PTA sind für die venöse Entnahme nach aktuellem Stand nicht vorgesehen. Kapillare Messungen, etwa mit einem System wie Tasso+, sind schon heute im Rahmen etablierter Angebote möglich und benötigen keine venöse Schulung.

Welche Erlösquellen kommen für Apotheken 2026 in Frage?

Neben dem Rx-Kerngeschäft entstehen mehrere Ertragsbereiche: pharmazeutische Dienstleistungen mit vereinbarter Vergütung, Selbstzahlerleistungen wie Blutdiagnostik und Check-ups sowie beratungsnahe Präventionsangebote. Die folgende Übersicht ordnet die Wege grob nach Grundlage und Kanal ein. Sie ersetzt keine individuelle betriebswirtschaftliche Prüfung Ihrer Apotheke.

quellegrundlagekanal
Pharmazeutische Dienstleistungen (pDL)Vergütet aus dem pDL-Topf; teils ohne ärztliche VerordnungGKV-finanziert über pDL-Vergütung
Blutdiagnostik und Check-upsKapillar heute möglich; venös nach SchulungSelbstzahler / privat
Strukturierte PräventionsberatungBeratung als eigenständige LeistungSelbstzahler / privat
ImpfenEigene Qualifikation, getrennt von DiagnostikJe nach Angebot GKV oder privat

Was sind pharmazeutische Dienstleistungen und wie werden sie vergütet?

Pharmazeutische Dienstleistungen sind honorierte Beratungs- und Betreuungsleistungen der Apotheke. Insgesamt sind zehn vorgesehen: fünf bestehende mit festen Preisen und fünf neue, die derzeit verhandelt werden. Acht davon sind ohne ärztliche Verordnung erbringbar. Der Vergütungstopf lag im März 2026 bei rund 537 Mio. Euro.

Die Vergütungsverhandlung für die neuen Dienstleistungen läuft ab Inkrafttreten des ApoVWG. Kommt es nicht zu einer Einigung, greift eine Schiedsstelle. Für Apotheken sind die pDL interessant, weil sie Beratungszeit vergüten, statt sie als kostenlose Zugabe zum Verkauf zu behandeln. Genaue Preise und Bedingungen der neuen Leistungen stehen erst nach Abschluss der Verhandlungen fest.

Wie können Apotheken jetzt organisatorisch starten?

Der Einstieg gelingt schrittweise. Sinnvoll ist, zunächst mit kapillaren Messungen und beratungsnahen Angeboten zu beginnen, parallel die Voraussetzungen für die venöse Blutentnahme zu schaffen und die Fristen des ApoVWG im Blick zu behalten. So entsteht ein tragfähiges zweites Standbein ohne Überforderung des Teams.

  1. 01Bestandsaufnahme: Räume, Team-Qualifikationen und vorhandene Beratungsangebote prüfen.
  2. 02Mit kapillaren Messungen und strukturierter Beratung starten, die schon heute möglich sind.
  3. 03Mustercurriculum abwarten und approbierte Apotheker:innen für die venöse Blutentnahme einplanen (Frist für das Curriculum spätestens 02.11.2026).
  4. 04Standardarbeitsanweisungen (SOP) erstellen; die Frist hierfür beträgt zwei Monate ab Inkrafttreten.
  5. 05Selbstzahler-Angebote und pDL sauber trennen und transparent kommunizieren.

Was bedeutet ein einzelner Blutwert für die Beratung in der Apotheke?

Ein einzelner Blutwert ist kein Diagnose-Ersatz. Referenzbereiche sind orientierende Richtwerte und laborabhängig. Ein auffälliger Wert gehört in den ärztlichen Kontext. Die Apotheke informiert, ordnet ein und verweist bei Bedarf an die ärztliche Abklärung. Diese Rolle stärkt Vertrauen und schafft die Grundlage für wiederkehrende Kundenbeziehungen.

Für neue Erlösquellen ist die Kommunikation entscheidend. Diagnostik in der Apotheke dient der Information und der Vorsorge, nicht der Therapie oder Heilung. Aussagen, die einen Behandlungserfolg versprechen, sind nach dem Heilmittelwerbegesetz (HWG) unzulässig. Sachliche, verständliche Einordnung ist der eigentliche Mehrwert und zugleich der rechtssichere Weg.

Begriffe kurz erklärt

ApoVWG
Das Apotheken-Reformgesetz, seit dem 02.07.2026 in Kraft, das unter anderem die venöse Blutentnahme durch geschulte Apotheker:innen und den Ausbau pharmazeutischer Dienstleistungen regelt.
Pharmazeutische Dienstleistungen (pDL)
Honorierte Beratungs- und Betreuungsleistungen der Apotheke, die aus einem eigenen Vergütungstopf finanziert werden und teils ohne ärztliche Verordnung erbracht werden können.
Selbstzahlerleistung
Eine Gesundheitsleistung, die Kundinnen und Kunden privat und ohne Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung bezahlen, etwa ein diagnostischer Check-up.
Kapillare Blutentnahme
Eine niedrigschwellige Entnahme kleiner Blutmengen, etwa mit einem System wie Tasso+, die schon heute im Rahmen etablierter Angebote und ohne venöse Schulung möglich ist.
Heilmittelwerbegesetz (HWG)
Das Gesetz, das Werbung im Gesundheitsbereich regelt und insbesondere Heilversprechen untersagt; es ist bei der Bewerbung von Diagnostikangeboten zu beachten.

Häufige Fragen

Dürfen PTA im Rahmen der neuen Erlösquellen Blut abnehmen?

Nach aktuellem Stand ist die venöse Blutentnahme approbierten Apotheker:innen nach ärztlicher Schulung vorbehalten. PTA sind dafür nicht vorgesehen. Kapillare Messungen im Rahmen etablierter Angebote sind davon unberührt und benötigen keine venöse Schulung. Maßgeblich bleibt der Wortlaut des ApoVWG und das noch folgende Mustercurriculum.

Ist die venöse Blutentnahme schon jetzt erlaubt?

Das ApoVWG erlaubt die venöse Blutentnahme durch approbierte Apotheker:innen nach ärztlicher Schulung. Das dafür nötige Mustercurriculum wird von Bundesapothekerkammer und Bundesärztekammer bis spätestens 02.11.2026 erarbeitet. Bis dahin lassen sich kapillare Messungen als niedrigschwelliger Einstieg nutzen, die schon heute möglich sind.

Sind Blutdiagnostik-Angebote GKV-finanziert oder Selbstzahlerleistungen?

Diagnostische Check-ups werden in der Regel als Selbstzahler- oder Privatleistung angeboten. Pharmazeutische Dienstleistungen dagegen werden aus dem pDL-Vergütungstopf finanziert. Beide Wege sollten sauber getrennt und transparent kommuniziert werden. Die genauen Bedingungen der neuen pDL stehen erst nach Abschluss der laufenden Vergütungsverhandlung fest.

Gehört Impfen zu den neuen Erlösquellen?

Impfen ist eine eigenständige Qualifikation und getrennt von der Blutdiagnostik zu betrachten. Wer diagnostische Angebote aufbaut, erwirbt damit keine Impfberechtigung und umgekehrt. Beide Leistungen folgen jeweils eigenen Voraussetzungen. Aniva ist kein Impfanbieter; der Fokus liegt auf der Infrastruktur für Blutdiagnostik in der Apotheke.

Welche Fristen gelten nach dem Inkrafttreten des ApoVWG?

Mehrere Fristen laufen ab Inkrafttreten am 02.07.2026: Standardarbeitsanweisungen innerhalb von zwei Monaten, das Mustercurriculum innerhalb von vier Monaten, die Vergütungsverhandlung ebenfalls innerhalb von vier Monaten. Kommt keine Einigung zustande, entscheidet die Schiedsstelle innerhalb von zwölf Wochen. Ein früher organisatorischer Start ist deshalb sinnvoll.

Stand: 05.07.2026. Redaktion Aniva Health, ohne Gewähr. Dieser Beitrag dient der Information und ersetzt keine ärztliche Beratung oder Diagnose. Ein einzelner Blutwert ist immer im ärztlichen Kontext zu bewerten.