02823 8789990Live-WebinarApothekenreform-Update alle 2 wochen, donnerstags, 11:00 Uhr. Kostenlos.Anmelden →
Aniva

Magazin · Apothekenreform & Regulatorik

GOÄ und Selbstzahler: Wie Apotheken Diagnostikleistungen abrechnen

Zuletzt aktualisiert: 05.07.2026

Wenn Apotheken Blutdiagnostik anbieten, tun sie das in aller Regel als Selbstzahlerleistung. Dieser Beitrag erklärt, wie die GOÄ-Logik als Orientierung dient, wie Sie transparent kalkulieren und was das ApoVWG hier verändert und was nicht.

Was ist die GOÄ und gilt sie für Apotheken?

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) regelt, wie Ärztinnen und Ärzte privatärztliche Leistungen abrechnen. Apotheken sind an die GOÄ nicht gebunden, weil sie keine ärztlichen Leistungen erbringen. Sie dient jedoch als bekannte Orientierung für die Bepreisung von Laboranalysen im Selbstzahlerbereich.

Die GOÄ ordnet jeder Laborziffer einen Punktwert und einen Faktor zu. Für Apotheken ist das relevant, weil viele Kundinnen und Kunden diese Systematik von der Privatrechnung ihrer Ärztin kennen. Als Apotheke rechnen Sie eine Diagnostikleistung aber nicht nach GOÄ ab, sondern kalkulieren einen transparenten Endpreis für eine klar umrissene Selbstzahlerleistung. Die GOÄ liefert dabei einen nachvollziehbaren Referenzrahmen, keine bindende Preisvorgabe.

Wie rechnen Apotheken Diagnostik als Selbstzahlerleistung ab?

Diagnostik in der Apotheke ist eine private Selbstzahlerleistung. Kundinnen und Kunden zahlen einen vorab kommunizierten Festpreis für einen definierten Check, der die Analyse und die Beratung umfasst. Es erfolgt keine Abrechnung über die gesetzliche Krankenversicherung, weil es sich nicht um eine Kassenleistung handelt.

In der Praxis bündeln Apotheken die einzelnen Kostenbestandteile zu einem Paketpreis. Dazu zählen typischerweise das Verbrauchsmaterial, die Laboranalyse, die Logistik zum Labor und der Beratungsaufwand in der Offizin. Weil die Leistung als Ganzes verkauft wird, ist ein klar ausgewiesener Endpreis für den Kunden verständlicher als eine ziffernweise Aufschlüsselung nach GOÄ. Wichtig ist die saubere Trennung: Selbstzahlerdiagnostik ist keine GKV-Leistung und darf nicht als solche dargestellt werden.

Welche Kostenbestandteile fließen in den Preis einer Diagnostikleistung?

Der Preis einer Diagnostikleistung setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen: dem Verbrauchsmaterial für die Probennahme, der Analyse im Labor, der Probenlogistik sowie dem Beratungs- und Zeitaufwand in der Apotheke. Wer diese Bestandteile kennt, kann transparent und nachvollziehbar kalkulieren.

bestandteilbeschreibung
VerbrauchsmaterialEntnahmesystem, Röhrchen, Versandmaterial
LaboranalyseKosten des akkreditierten Labors je Parameter oder Panel
ProbenlogistikTransport und Präanalytik bis zur Auswertung
BeratungZeit für Aufklärung, Ergebnisbesprechung und Dokumentation

Muss der Preis für Diagnostik in der Apotheke transparent sein?

Ja. Kundinnen und Kunden sollten vor der Leistung wissen, was sie erhalten und was es kostet. Ein klar ausgewiesener Festpreis, eine Leistungsbeschreibung und eine ordnungsgemäße Rechnung schaffen Vertrauen und Rechtssicherheit. Preistransparenz ist bei Selbstzahlerleistungen die Grundlage einer seriösen Kundenbeziehung.

Empfehlenswert ist, den Umfang eines Checks schriftlich zu fixieren: welche Parameter analysiert werden, wie die Probe entnommen wird, wie lange die Auswertung dauert und in welcher Form das Ergebnis übergeben wird. Auf der Rechnung sollten die Leistung, der Preis und die ausführende Apotheke erkennbar sein. So bleibt für Kundinnen und Kunden nachvollziehbar, wofür sie zahlen, und die Apotheke ist gegenüber Rückfragen abgesichert.

Ändert das ApoVWG etwas an der Abrechnung von Diagnostik?

Das ApoVWG (Apotheken-Reformgesetz) ist seit dem 02.07.2026 in Kraft und erweitert die Aufgaben der Apotheke, unter anderem bei der venösen Blutentnahme durch geschulte approbierte Apotheker:innen. An der grundsätzlichen Logik, dass Diagnostik als private Selbstzahlerleistung abgerechnet wird, ändert es nichts.

Das Gesetz wurde am 01.07.2026 verkündet (Bundesgesetzblatt 2026 Teil I Nr. 195). Für die venöse Blutentnahme durch approbierte Apotheker:innen ist eine ärztliche Schulung vorgesehen; ein Mustercurriculum der Bundesapothekerkammer gemeinsam mit der Bundesärztekammer soll bis spätestens 02.11.2026 vorliegen. Parallel gibt es die pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) mit eigenem Vergütungsrahmen. Diese pDL sind von der privaten Selbstzahlerdiagnostik zu unterscheiden: pDL werden über einen eigenen Topf vergütet, während umfassendere Blutcheckangebote weiterhin als Selbstzahlerleistung außerhalb der GKV laufen.

Wie grenze ich pharmazeutische Dienstleistungen von Selbstzahler-Diagnostik ab?

Pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) sind gesetzlich definierte, teilweise vergütete Leistungen mit eigenem Rahmen. Selbstzahler-Diagnostik ist eine private Leistung, die Kundinnen und Kunden direkt bezahlen. Beide können nebeneinander bestehen, sollten aber sauber getrennt kommuniziert und abgerechnet werden.

Nach aktuellem Stand gibt es insgesamt zehn pDL: fünf bestehende mit festen Preisen und fünf neue, die noch verhandelt werden. Für die Vergütung der pDL steht ein eigener Topf zur Verfügung. Ein tiefergehendes Blutcheckangebot mit mehreren Parametern fällt typischerweise nicht unter die pDL, sondern ist eine private Selbstzahlerleistung. Halten Sie die beiden Wege in Kommunikation und Rechnungstellung getrennt, damit für Kundinnen und Kunden und für die Prüfung klar bleibt, was welche Grundlage hat.

Begriffe kurz erklärt

GOÄ
Die Gebührenordnung für Ärzte regelt die Abrechnung privatärztlicher Leistungen und dient Apotheken als Orientierung, nicht als bindende Vorgabe.
Selbstzahlerleistung
Eine private Gesundheitsleistung, die Kundinnen und Kunden direkt bezahlen, weil sie nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen wird.
Pharmazeutische Dienstleistung (pDL)
Eine gesetzlich definierte Apothekenleistung mit eigenem Vergütungsrahmen, die von der privaten Selbstzahlerdiagnostik zu unterscheiden ist.
ApoVWG
Das seit dem 02.07.2026 geltende Apotheken-Reformgesetz, das unter anderem die venöse Blutentnahme durch geschulte approbierte Apotheker:innen ermöglicht.
Präanalytik
Alle Schritte von der Probennahme bis zur Analyse, die über die Zuverlässigkeit eines Laborergebnisses entscheiden.

Häufige Fragen

Dürfen Apotheken überhaupt Blutdiagnostik anbieten?

Ja. Kapillare Messungen sind schon heute im Rahmen etablierter Angebote möglich. Die venöse Blutentnahme ist seit dem ApoVWG approbierten Apotheker:innen nach ärztlicher Schulung erlaubt. Die Analyse übernimmt ein akkreditiertes Labor. Ein einzelner Blutwert ist keine Diagnose und gehört in den ärztlichen Kontext.

Rechnet die Apotheke Diagnostik über die Krankenkasse ab?

Nein. Blutcheckangebote in der Apotheke sind private Selbstzahlerleistungen und werden nicht über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet. Kundinnen und Kunden zahlen einen vorab kommunizierten Festpreis. Davon zu unterscheiden sind die pharmazeutischen Dienstleistungen, die einen eigenen Vergütungsrahmen haben.

Muss ich mich an die GOÄ-Gebühren halten?

Nein. Als Apotheke sind Sie nicht an die GOÄ gebunden, weil Sie keine ärztlichen Leistungen erbringen. Die GOÄ dient lediglich als bekannte Orientierung. Sie kalkulieren einen transparenten Endpreis für eine klar umrissene Selbstzahlerleistung, die Analyse, Logistik und Beratung umfasst.

Wie kommuniziere ich den Preis rechtssicher?

Weisen Sie vor der Leistung einen klaren Festpreis aus, beschreiben Sie den Leistungsumfang schriftlich und stellen Sie eine ordnungsgemäße Rechnung. Vermeiden Sie Heilversprechen. Diagnostik informiert über Werte, sie behandelt nicht. So bleiben Sie im Rahmen des Heilmittelwerbegesetzes und schaffen Vertrauen.

Was bedeutet der Vergütungstopf für pharmazeutische Dienstleistungen?

Für die pharmazeutischen Dienstleistungen steht ein eigener Vergütungstopf zur Verfügung, der zum Stand März 2026 rund 537 Millionen Euro umfasst. Diese Mittel betreffen die pDL, nicht die private Selbstzahlerdiagnostik. Beide Bereiche sollten in Ihrer Abrechnung getrennt geführt werden.

Stand: 05.07.2026. Redaktion Aniva Health, ohne Gewähr. Dieser Beitrag dient der Information und ersetzt keine ärztliche Beratung oder Diagnose. Ein einzelner Blutwert ist immer im ärztlichen Kontext zu bewerten.