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pDL abrechnen: So funktioniert die Vergütung pharmazeutischer Dienstleistungen
Pharmazeutische Dienstleistungen sind für viele Apotheken ein zweites Standbein geworden. Dieser Ratgeber erklärt, wie die Abrechnung heute funktioniert, was das ApoVWG neu regelt und wo Diagnostikangebote sinnvoll ansetzen.
Update · 09.07.2026
Stand 09.07.2026: Feste Preise gelten weiterhin nur für die fünf bestehenden pharmazeutischen Dienstleistungen. Die Vergütung der fünf neuen pDL wird zwischen DAV und GKV-Spitzenverband verhandelt und lag zum Redaktionsstand noch nicht vor. Wir aktualisieren die Seite, sobald die neuen Preise feststehen.
Was sind pharmazeutische Dienstleistungen (pDL)?
Pharmazeutische Dienstleistungen sind honorierte Beratungs- und Betreuungsleistungen, die Apotheken über die reine Arzneimittelabgabe hinaus erbringen. Sie werden aus einem eigenen Vergütungstopf finanziert und richten sich an definierte Patientengruppen. Insgesamt gibt es zehn pDL: fünf bestehende mit festen Preisen und fünf neue, die derzeit verhandelt werden.
Der Grundgedanke: Apotheken sollen für qualifizierte pharmazeutische Betreuung eine eigene Vergütung erhalten, unabhängig vom Warenverkauf. Der pDL-Vergütungstopf lag nach dem Stand von März 2026 bei rund 537 Millionen Euro. Acht der zehn Dienstleistungen sind ohne ärztliche Verordnung erbringbar, was die organisatorische Einbindung in den Apothekenalltag erleichtert.
Wie rechne ich die bestehenden pDL ab?
Die fünf bestehenden pharmazeutischen Dienstleistungen haben feste, verhandelte Preise und werden über die üblichen Abrechnungswege gegenüber den Kostenträgern geltend gemacht. Voraussetzung ist die vollständige Dokumentation der erbrachten Leistung sowie die Zugehörigkeit der Kundin oder des Kunden zur jeweils definierten Zielgruppe.
Praktisch heißt das: Sie erbringen die Leistung, dokumentieren sie sauber und reichen sie über Ihren gewohnten Abrechnungsprozess ein. Die genauen Preise und Anspruchsvoraussetzungen der einzelnen Leistungen ändern sich über die Zeit, daher lohnt der Blick auf die aktuellen Vorgaben Ihres Landesapothekerverbands und der ABDA. Bewahren Sie die Dokumentation revisionssicher auf, da sie die Grundlage jeder Abrechnung bildet.
Welche neuen pDL kommen und wann sind sie abrechenbar?
Fünf neue pharmazeutische Dienstleistungen befinden sich in der Vergütungsverhandlung. Erst nach Abschluss dieser Verhandlung stehen feste Preise und Anspruchsvoraussetzungen fest. Bis dahin lassen sich die neuen Leistungen nicht regulär abrechnen. Die Verhandlung ist an gesetzliche Fristen gebunden, die mit dem Inkrafttreten des ApoVWG begonnen haben.
Das Apotheken-Reformgesetz (ApoVWG) ist seit dem 02.07.2026 in Kraft, verkündet am 01.07.2026 im Bundesgesetzblatt 2026 Teil I Nr. 195. Für die Vergütungsverhandlung der neuen Dienstleistungen gilt eine Frist von vier Monaten ab Inkrafttreten. Kommt keine Einigung zustande, entscheidet innerhalb von zwölf Wochen die Schiedsstelle. Beobachten Sie die Verlautbarungen der ABDA, um den Startzeitpunkt für die Abrechnung nicht zu verpassen.
Welche Fristen setzt das ApoVWG für Apotheken?
Das ApoVWG bindet mehrere Umsetzungsschritte an feste Fristen, die alle ab dem Inkrafttreten am 02.07.2026 laufen. Sie betreffen unter anderem Standardarbeitsanweisungen, das Mustercurriculum für die venöse Blutentnahme sowie die Vergütungsverhandlung der neuen Dienstleistungen. Die folgende Übersicht fasst die wichtigsten Fristen zusammen.
| gegenstand | frist |
|---|---|
| SOP / Standardarbeitsanweisungen | 2 Monate ab Inkrafttreten |
| Mustercurriculum venöse Blutentnahme | 4 Monate, spätestens 02.11.2026 |
| Vergütungsverhandlung neue pDL | 4 Monate ab Inkrafttreten |
| Schiedsstelle bei fehlender Einigung | 12 Wochen |
Wo lässt sich Blutdiagnostik in das pDL-Angebot einordnen?
Blutdiagnostik ist keine pharmazeutische Dienstleistung im Sinne des pDL-Vergütungstopfs, sondern eine Selbstzahlerleistung. Sie wird also nicht über die Kostenträger, sondern direkt mit der Kundin oder dem Kunden abgerechnet. Diagnostik kann eine pDL-Beratung sinnvoll ergänzen, bleibt aber vergütungstechnisch ein eigenständiger, privat zu zahlender Bereich.
Die kapillare Messung, etwa über Tasso+, ist schon heute im Rahmen etablierter Angebote möglich und benötigt keine venöse Schulung. Die venöse Blutentnahme dürfen approbierte Apothekerinnen und Apotheker nach ärztlicher Schulung durchführen; das dafür nötige Mustercurriculum erarbeiten Bundesapothekerkammer und Bundesärztekammer bis spätestens 02.11.2026. PTA sind für die venöse Entnahme nach aktuellem Stand nicht vorgesehen. Wichtig für die Kommunikation gegenüber Kundinnen und Kunden: Ein einzelner Blutwert ist keine Diagnose. Er gehört in den ärztlichen Kontext und dient der Orientierung, nicht der Selbstbehandlung.
Wie gestalte ich Preise für Selbstzahler-Diagnostik transparent?
Selbstzahlerleistungen wie Blutdiagnostik werden vor der Erbringung klar und schriftlich ausgewiesen. Kundinnen und Kunden sollten Leistungsumfang und Preis vor der Zustimmung kennen. Da es sich um eine private Leistung außerhalb der gesetzlichen Erstattung handelt, liegt die Preisgestaltung bei der Apotheke, verlangt aber Nachvollziehbarkeit und saubere Aufklärung.
Empfehlenswert ist ein einfacher Ablauf: Sie erläutern, welche Werte gemessen werden, was das Ergebnis leisten kann und was nicht, und nennen den Preis vorab. Vermeiden Sie Heilversprechen. Nach dem Heilmittelwerbegesetz dürfen Sie eine Messung anbieten und sachlich über ihren Nutzen informieren, aber keine Heilung oder Krankheitsvermeidung zusichern. So bleibt Ihr Angebot rechtssicher und für die Kundschaft verständlich.
Begriffe kurz erklärt
- pDL
- Pharmazeutische Dienstleistung: eine honorierte Beratungs- oder Betreuungsleistung der Apotheke, die aus einem eigenen Vergütungstopf finanziert wird.
- ApoVWG
- Apotheken-Reformgesetz, seit 02.07.2026 in Kraft, das unter anderem die venöse Blutentnahme in Apotheken und die Erweiterung der pharmazeutischen Dienstleistungen regelt.
- Selbstzahlerleistung
- Eine privat zu zahlende Leistung außerhalb der gesetzlichen Erstattung, die direkt mit der Kundin oder dem Kunden abgerechnet wird.
- Schiedsstelle
- Ein Gremium, das über Vergütungsfragen entscheidet, wenn die Verhandlungspartner keine Einigung erzielen.
- Kapillare Messung
- Blutgewinnung aus wenigen Tropfen über die Kapillare, etwa mit Tasso+, ohne venöse Punktion und ohne venöse Schulung.
Häufige Fragen
Wie viele pharmazeutische Dienstleistungen gibt es insgesamt?
Es gibt insgesamt zehn pharmazeutische Dienstleistungen: fünf bestehende mit festen, verhandelten Preisen und fünf neue, die sich derzeit in der Vergütungsverhandlung befinden. Acht der zehn Leistungen sind ohne ärztliche Verordnung erbringbar, was ihre Einbindung in den Apothekenalltag erleichtert.
Ist Blutdiagnostik eine abrechenbare pDL?
Nein. Blutdiagnostik zählt nicht zu den pharmazeutischen Dienstleistungen des pDL-Vergütungstopfs. Sie ist eine Selbstzahlerleistung und wird direkt mit der Kundin oder dem Kunden abgerechnet, nicht über die Kostenträger. Diagnostik kann eine pDL-Beratung ergänzen, bleibt vergütungstechnisch aber ein eigenständiger, privater Bereich.
Seit wann gilt das ApoVWG?
Das ApoVWG, also das Apotheken-Reformgesetz, ist seit dem 02.07.2026 in Kraft. Es wurde am 01.07.2026 im Bundesgesetzblatt 2026 Teil I Nr. 195 verkündet. Mehrere Umsetzungsfristen für Apotheken laufen ab diesem Inkrafttreten, etwa für Standardarbeitsanweisungen und die Vergütungsverhandlung der neuen Dienstleistungen.
Wann kann ich die fünf neuen pDL abrechnen?
Die fünf neuen pharmazeutischen Dienstleistungen sind erst abrechenbar, wenn die Vergütungsverhandlung abgeschlossen ist und feste Preise sowie Anspruchsvoraussetzungen feststehen. Für die Verhandlung gilt eine Frist von vier Monaten ab Inkrafttreten des ApoVWG. Gibt es keine Einigung, entscheidet innerhalb von zwölf Wochen die Schiedsstelle.
Dürfen PTA venöses Blut abnehmen, um Diagnostik anzubieten?
Nach aktuellem Stand nicht. Die venöse Blutentnahme ist approbierten Apothekerinnen und Apothekern nach ärztlicher Schulung vorbehalten; PTA sind dafür nicht vorgesehen. Die kapillare Messung, etwa über Tasso+, ist dagegen schon heute im Rahmen etablierter Angebote möglich und benötigt keine venöse Schulung.
Quellen
Stand: 09.07.2026. Redaktion Aniva Health, ohne Gewähr. Dieser Beitrag dient der Information und ersetzt keine ärztliche Beratung oder Diagnose. Ein einzelner Blutwert ist immer im ärztlichen Kontext zu bewerten.
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