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Mustercurriculum venöse Blutentnahme: So bereiten Sie Ihr Apothekenteam vor
Das ApoVWG erlaubt approbierten Apotheker:innen die venöse Blutentnahme nach ärztlicher Schulung. Dieser Ratgeber ordnet ein, was zum Mustercurriculum bekannt ist und wie Sie Ihre Apotheke jetzt sinnvoll vorbereiten.
Update · 10.07.2026
Stand 10.07.2026: Das Mustercurriculum von Bundesapothekerkammer und Bundesärztekammer ist noch nicht veröffentlicht. Die gesetzliche Frist läuft bis spätestens 02.11.2026. Sobald die konkreten Inhalte und der Umfang der Schulung feststehen, ergänzen wir sie an dieser Stelle.
Was ist das Mustercurriculum zur venösen Blutentnahme?
Das Mustercurriculum ist die von der Bundesapothekerkammer gemeinsam mit der Bundesärztekammer zu erstellende Schulungsvorlage für die venöse Blutentnahme in der Apotheke. Es definiert Inhalte und Umfang der ärztlichen Schulung, die approbierte Apotheker:innen nach dem ApoVWG absolvieren müssen, bevor sie venös Blut entnehmen dürfen.
Mit dem Apotheken-Reformgesetz (ApoVWG) ist die venöse Blutentnahme durch approbierte Apotheker:innen erstmals ausdrücklich vorgesehen, allerdings gebunden an eine vorherige ärztliche Schulung. Damit diese Schulung bundesweit einheitlich und qualitätsgesichert abläuft, sollen Bundesapothekerkammer und Bundesärztekammer ein gemeinsames Mustercurriculum vorlegen. Es liefert den fachlichen Rahmen, an dem sich konkrete Schulungsangebote der Kammern und Anbieter orientieren.
Bis wann muss das Mustercurriculum vorliegen?
Das ApoVWG ist seit dem 02.07.2026 in Kraft. Das Mustercurriculum soll spätestens bis zum 02.11.2026 vorliegen, also innerhalb von vier Monaten nach Inkrafttreten. Bis dahin ist die einheitliche Schulungsvorlage noch in Erarbeitung, weshalb sich konkrete Schulungstermine erst danach verlässlich planen lassen.
Das ApoVWG wurde am 01.07.2026 verkündet (Bundesgesetzblatt 2026 Teil I Nr. 195) und ist am 02.07.2026 in Kraft getreten. Für die Umsetzung sieht das Gesetz mehrere gestaffelte Fristen vor. Erst wenn das Mustercurriculum steht, können die Landesapothekerkammern und Schulungsanbieter darauf aufbauende Kurse anbieten. Es ist deshalb realistisch, dass die ersten regulären Schulungen zeitlich um den Stichtag im November herum anlaufen.
Welche Fristen gelten für Apotheken nach dem ApoVWG?
Mehrere Fristen laufen ab dem Inkrafttreten am 02.07.2026. Relevant für die Vorbereitung sind vor allem die Fristen für Standardarbeitsanweisungen, das Mustercurriculum und die Vergütungsverhandlungen. Die folgende Übersicht fasst die im Gesetz genannten Zeiträume zusammen, sofern zuvor keine gesonderte Einigung zwischen den Beteiligten erzielt wird.
| gegenstand | frist |
|---|---|
| Standardarbeitsanweisungen (SOP) | 2 Monate nach Inkrafttreten |
| Mustercurriculum (BAK und BÄK) | spätestens 02.11.2026 (4 Monate) |
| Vergütungsverhandlung | 4 Monate nach Inkrafttreten |
| Schiedsstelle bei fehlender Einigung | 12 Wochen |
Dürfen PTA nach dem Mustercurriculum Blut abnehmen?
Nach aktuellem Stand ist die venöse Blutentnahme approbierten Apotheker:innen vorbehalten, nicht PTA. Das Mustercurriculum richtet sich entsprechend an approbierte Apotheker:innen. PTA sind für die venöse Entnahme nach derzeitigem Stand nicht vorgesehen. Kapillare Messungen bleiben davon unberührt und sind im Team weiterhin möglich.
Diese Abgrenzung ist für die Personalplanung entscheidend. Für die venöse Blutentnahme braucht es eine approbierte, geschulte Person. Kapillare Messungen, etwa mit Systemen wie Tasso+, sind schon heute im Rahmen etablierter Angebote möglich und erfordern keine venöse Schulung. Das PTA-Team kann bei Vor- und Nachbereitung, Beratung und Organisation weiterhin eine zentrale Rolle spielen, ohne selbst venös zu entnehmen.
Wie bereite ich mein Apothekenteam jetzt organisatorisch vor?
Auch bevor das Mustercurriculum vorliegt, lässt sich vieles vorbereiten: Zuständigkeiten klären, Räumlichkeiten und Hygiene planen, Standardarbeitsanweisungen entwerfen und Laborpartner sondieren. So können Sie nach Veröffentlichung des Curriculums zügig in die Schulung starten, statt erst dann mit der Organisation zu beginnen.
- 01Klären, welche approbierten Apotheker:innen die Schulung absolvieren sollen, und die interne Vertretung mitdenken.
- 02Einen geeigneten, ruhigen Raum für die Entnahme festlegen und ein Hygienekonzept skizzieren.
- 03Standardarbeitsanweisungen (SOP) für Ablauf, Präanalytik und Entsorgung vorbereiten, im Rahmen der 2-Monats-Frist.
- 04Mit einem akkreditierten Laborpartner Probenlogistik und Befundrückläufe abstimmen.
- 05Bei der Landesapothekerkammer nach dem Zeitplan für Schulungen fragen, sobald das Mustercurriculum vorliegt.
- 06Kapillare Messangebote als niedrigschwelligen Einstieg prüfen, da sie keine venöse Schulung erfordern.
Die folgenden Schritte helfen, die Zeit bis zur Veröffentlichung des Mustercurriculums produktiv zu nutzen. Sie sind organisatorischer Natur und ersetzen keine Rechtsberatung; verbindliche Anforderungen ergeben sich aus dem ApoVWG und den Vorgaben Ihrer Landesapothekerkammer.
Was hat die Blutentnahme mit den pharmazeutischen Dienstleistungen zu tun?
Die venöse Blutentnahme ist Teil des erweiterten Leistungsspektrums der Apotheke unter dem ApoVWG. Parallel werden die pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) ausgebaut: Zu den fünf bestehenden mit festen Preisen kommen fünf neue hinzu, die derzeit verhandelt werden. Diagnostiknahe Angebote können darüber hinaus als Selbstzahlerleistung erbracht werden.
Insgesamt sind zehn pharmazeutische Dienstleistungen vorgesehen, acht davon ohne ärztliche Verordnung. Der Vergütungstopf für pDL lag im Stand März 2026 bei rund 537 Millionen Euro. Wie die neuen pDL konkret ausgestaltet werden, ist Gegenstand der laufenden Vergütungsverhandlungen mit der genannten Vier-Monats-Frist. Unabhängig davon kann Blutdiagnostik als privat abgerechnete Selbstzahlerleistung ein eigenständiges Angebot der Apotheke sein.
Begriffe kurz erklärt
- ApoVWG
- Apotheken-Reformgesetz, seit dem 02.07.2026 in Kraft, das unter anderem die venöse Blutentnahme durch geschulte approbierte Apotheker:innen und den Ausbau der pharmazeutischen Dienstleistungen regelt.
- Mustercurriculum
- Von Bundesapothekerkammer und Bundesärztekammer zu erstellende, einheitliche Schulungsvorlage für die venöse Blutentnahme, die spätestens bis zum 02.11.2026 vorliegen soll.
- Venöse Blutentnahme
- Entnahme von Blut aus einer Vene, die im Apothekenkontext approbierten Apotheker:innen nach ärztlicher Schulung vorbehalten ist.
- Kapillare Messung
- Gewinnung einer kleinen Blutmenge, etwa mit Systemen wie Tasso+, die schon heute im Rahmen etablierter Angebote möglich ist und keine venöse Schulung erfordert.
- Pharmazeutische Dienstleistungen (pDL)
- Gesondert vergütete Leistungen der Apotheke; nach dem ApoVWG insgesamt zehn, von denen fünf bestehen und fünf neu verhandelt werden.
Häufige Fragen
Wer erstellt das Mustercurriculum zur venösen Blutentnahme?
Das Mustercurriculum wird von der Bundesapothekerkammer gemeinsam mit der Bundesärztekammer erstellt. Diese gemeinsame Erarbeitung soll sicherstellen, dass die ärztliche Schulung fachlich fundiert und bundesweit einheitlich ist. Es soll spätestens bis zum 02.11.2026 vorliegen, also vier Monate nach Inkrafttreten des ApoVWG.
Kann ich mein Team schon vor der Veröffentlichung schulen lassen?
Reguläre, curriculumsbasierte Schulungen setzen das fertige Mustercurriculum voraus, das bis spätestens 02.11.2026 vorliegen soll. Vorher lassen sich aber organisatorische Grundlagen schaffen: Zuständigkeiten, Räume, Hygienekonzept und Laborpartner. Konkrete Schulungstermine erfragen Sie am besten direkt bei Ihrer Landesapothekerkammer.
Brauche ich für kapillare Messungen auch eine venöse Schulung?
Nein. Kapillare Messungen, etwa mit Tasso+, sind schon heute im Rahmen etablierter Angebote möglich und erfordern keine venöse Schulung. Die Schulungspflicht und das Mustercurriculum beziehen sich ausdrücklich auf die venöse Blutentnahme durch approbierte Apotheker:innen.
Dürfen PTA nach dem Mustercurriculum venös Blut abnehmen?
Nach aktuellem Stand nicht. Die venöse Blutentnahme ist approbierten Apotheker:innen nach ärztlicher Schulung vorbehalten; PTA sind dafür derzeit nicht vorgesehen. PTA können jedoch bei Organisation, Vorbereitung, Beratung und bei kapillaren Angeboten eine wichtige Rolle übernehmen.
Bedeutet ein einzelner Blutwert schon eine Diagnose?
Nein. Ein einzelner Blutwert ist keine Diagnose. Referenzbereiche sind orientierende Richtwerte und laborabhängig. Auffällige Werte gehören immer in den ärztlichen Kontext und sollten dort abgeklärt werden. Die Apotheke informiert und ordnet ein, ersetzt aber keine ärztliche Untersuchung.
Quellen
Stand: 10.07.2026. Redaktion Aniva Health, ohne Gewähr. Dieser Beitrag dient der Information und ersetzt keine ärztliche Beratung oder Diagnose. Ein einzelner Blutwert ist immer im ärztlichen Kontext zu bewerten.
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