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Magazin · Apothekenreform & Regulatorik

Von der Abgabestelle zum Gesundheitsdienstleister: Die Apotheke der Zukunft

Zuletzt aktualisiert: 05.07.2026

Die Apotheke vor Ort verändert sich von einer reinen Abgabestelle für Arzneimittel zu einem Ort mit erweiterten Gesundheitsleistungen. Dieser Artikel ordnet ein, welche Entwicklungen dahinterstehen und was davon bereits rechtlich verankert ist.

Was bedeutet der Wandel zum Gesundheitsdienstleister konkret?

Apotheken bieten zunehmend Leistungen an, die über die klassische Arzneimittelabgabe hinausgehen: pharmazeutische Dienstleistungen, Beratung zu Vorsorge und Prävention sowie neue Angebote im Bereich Diagnostik. Der Schwerpunkt verschiebt sich von der reinen Abgabemenge hin zu persönlicher, wiederkehrender Betreuung.

Dieser Wandel ist kein Ersatz für die Kernaufgabe der Apotheke, die Arzneimittelversorgung, sondern eine Ergänzung. Getrieben wird er durch mehrere parallele Entwicklungen: den demografischen Bedarf an wohnortnaher Versorgung, den Wunsch vieler Kundinnen und Kunden nach niedrigschwelligen Gesundheitschecks sowie gesetzliche Anpassungen, die der Apotheke neue Aufgabenfelder eröffnen. Wie schnell und in welchem Umfang sich einzelne Apotheken hier entwickeln, hängt stark von Standort, Personal und den jeweils verhandelten Vergütungsmodellen ab. Für Kundinnen und Kunden bedeutet das in der Praxis: mehr Anlaufstellen für Vorsorgefragen ohne Terminwartezeit, aber weiterhin mit klarer Abgrenzung zur ärztlichen Diagnose. Ein einzelner Messwert oder Laborwert ist dabei keine Diagnose und ersetzt kein ärztliches Gespräch.

Welche gesetzliche Grundlage schafft das ApoVWG dafür?

Das Apotheken-Reformgesetz (ApoVWG) ist seit dem 2. Juli 2026 in Kraft und verkündet am 1. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt 2026 Teil I Nr. 195. Es erlaubt approbierten Apothekerinnen und Apothekern nach ärztlicher Schulung die venöse Blutentnahme und erweitert damit das Aufgabenspektrum der Apotheke vor Ort.

Für die praktische Umsetzung gelten mehrere Fristen ab Inkrafttreten: Standardarbeitsanweisungen sollen binnen zwei Monaten vorliegen, ein gemeinsames Mustercurriculum von Bundesapothekerkammer und Bundesärztekammer für die Schulung zur Blutentnahme spätestens nach vier Monaten. Für PTA ist die venöse Blutentnahme nach aktuellem Stand nicht vorgesehen. Kapillare Messungen, etwa mit Systemen wie Tasso+, sind hiervon unabhängig bereits heute im Rahmen etablierter Angebote möglich und laufen nicht über dieselben Übergangsfristen.

Welche Leistungsbausteine prägen die Apotheke der Zukunft?

Vier Bausteine stehen im Zentrum: pharmazeutische Dienstleistungen mit fester und in Verhandlung befindlicher Vergütung, kapillare Point-of-Care-Messungen, die neu erlaubte venöse Blutentnahme durch Apotheker sowie klassische Beratung zu Vorsorge und Medikation. Diese Bausteine ergänzen sich, ersetzen aber keine ärztliche Diagnostik; die daraus gewonnenen Werte dienen der Orientierung, nicht der Diagnosestellung.

bausteinstatus
Pharmazeutische Dienstleistungen (pDL)10 Leistungen, 5 mit festem Preis, 5 in Verhandlung
Kapillare Messungbereits heute im Rahmen etablierter Angebote möglich
Venöse Blutentnahme durch Apothekerseit ApoVWG erlaubt, Mustercurriculum bis spätestens 4 Monate nach Inkrafttreten
Vorsorge- und Medikationsberatungetablierter Kernbereich, wird durch Diagnostikdaten ergänzt

Welche Rolle spielen pharmazeutische Dienstleistungen dabei?

Pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) sind gesondert vergütete Beratungsangebote neben der Arzneimittelabgabe. Insgesamt gibt es zehn pDL, davon fünf bereits etablierte mit festen Preisen und fünf neue, die derzeit verhandelt werden. Acht der zehn pDL kommen ohne ärztliche Verordnung aus.

Für die pDL insgesamt steht laut Stand März 2026 ein Topf von rund 537 Millionen Euro zur Verfügung. Das zeigt, dass der Gesetzgeber Honorierung bewusst von der reinen Packungsabgabe hin zu pharmazeutischer Beratungsleistung verlagert. Für Apotheken, die sich als Gesundheitsdienstleister positionieren wollen, sind pDL damit ein naheliegender, bereits heute nutzbarer Baustein, unabhängig von den längeren Übergangsfristen rund um die Blutentnahme. Kundinnen und Kunden profitieren davon, dass diese Leistungen in der Regel ohne separate ärztliche Verordnung direkt in der Apotheke in Anspruch genommen werden können.

Was können Apotheken schon heute anbieten, was folgt erst noch?

Bereits heute möglich sind kapillare Messungen, etablierte pDL und Vorsorgeberatung. Die venöse Blutentnahme durch Apotheker ist zwar seit dem 2. Juli 2026 gesetzlich erlaubt, praktisch aber an das noch zu erstellende Mustercurriculum und laufende Vergütungsverhandlungen gebunden.

  1. 01Schon heute nutzbar: kapillare Messsysteme wie Tasso+ im Rahmen etablierter Angebote.
  2. 02Schon heute nutzbar: die fünf bestehenden pharmazeutischen Dienstleistungen mit festem Preis.
  3. 03In Vorbereitung: Standardarbeitsanweisungen für neue Aufgaben, laut ApoVWG binnen zwei Monaten nach Inkrafttreten.
  4. 04In Vorbereitung: Mustercurriculum für die Schulung zur venösen Blutentnahme, spätestens vier Monate nach Inkrafttreten.
  5. 05Offen: Ergebnis der Vergütungsverhandlungen für neue Leistungen, mit Schiedsstelle als Auffanglösung nach zwölf Wochen bei fehlender Einigung.

Begriffe kurz erklärt

ApoVWG
Das Apotheken-Reformgesetz, seit 2. Juli 2026 in Kraft, das unter anderem neue pharmazeutische Aufgaben und deren Vergütung regelt.
Pharmazeutische Dienstleistungen (pDL)
Zusätzliche, gesondert vergütete Beratungsleistungen der Apotheke, die über die reine Arzneimittelabgabe hinausgehen.
Mustercurriculum
Ein von Bundesapothekerkammer und Bundesärztekammer gemeinsam erarbeiteter Schulungsrahmen, hier für die venöse Blutentnahme durch Apotheker.
Kapillare Messung
Eine Blutentnahme aus kleinen Gefäßen, etwa an der Fingerbeere, meist mit geringerer Blutmenge als bei der venösen Entnahme.
Schiedsstelle
Eine neutrale Instanz, die bei fehlender Einigung zwischen Verhandlungspartnern über Vergütungsfragen entscheidet.

Häufige Fragen

Wird die Apotheke die Arztpraxis ersetzen?

Nein. Die neuen Leistungen ergänzen die ärztliche Versorgung, ersetzen sie aber nicht. Diagnostische Werte aus der Apotheke dienen der Orientierung und Vorsorge, eine Diagnose oder Therapieentscheidung bleibt Aufgabe der Arztpraxis.

Seit wann gilt das ApoVWG?

Das Apotheken-Reformgesetz ist seit dem 2. Juli 2026 in Kraft, verkündet am 1. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt 2026 Teil I Nr. 195. Ab diesem Datum laufen die gesetzlichen Fristen für SOP, Mustercurriculum und Vergütungsverhandlungen.

Dürfen PTA in der Apotheke Blut abnehmen?

Nach aktuellem Stand des ApoVWG ist die venöse Blutentnahme approbierten Apothekerinnen und Apothekern nach ärztlicher Schulung vorbehalten. Für PTA ist dies derzeit nicht vorgesehen. Kapillare Messungen sind hiervon unabhängig bereits heute möglich.

Was sind pharmazeutische Dienstleistungen genau?

Pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) sind zusätzliche, gesondert vergütete Beratungsangebote der Apotheke. Es gibt zehn pDL, fünf bestehende mit festem Preis und fünf neue in Verhandlung, acht davon ohne ärztliche Verordnung.

Wie schnell wird sich die Apotheke tatsächlich verändern?

Das hängt vom Tempo der laufenden Fristen ab: Mustercurriculum, Standardarbeitsanweisungen und Vergütungsverhandlungen laufen alle ab Inkrafttreten des ApoVWG. Bis diese abgeschlossen sind, bleibt der Umfang neuer Leistungen je nach Apotheke unterschiedlich.

Stand: 05.07.2026. Redaktion Aniva Health, ohne Gewähr. Dieser Beitrag dient der Information und ersetzt keine ärztliche Beratung oder Diagnose. Ein einzelner Blutwert ist immer im ärztlichen Kontext zu bewerten.