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Magazin · Apotheke als Gesundheitsstandort

Standardisierte Risikoerfassung Herz-Kreislauf: Die pDL im Detail

Zuletzt aktualisiert: 05.07.2026

Die standardisierte Risikoerfassung zu hohem Blutdruck gehört zu den etablierten pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) in der Apotheke. Sie ist fest vergütet, klar strukturiert und lässt sich sinnvoll um Blutwerte ergänzen, die das Herz-Kreislauf-Risiko genauer einordnen. Dieser Beitrag ordnet Ablauf, Rahmen und Erweiterungsmöglichkeiten sachlich ein, ohne Diagnosen oder Therapieempfehlungen vorwegzunehmen.

Was ist die pDL zur Risikoerfassung Herz-Kreislauf genau?

Es handelt sich um eine der fünf bestehenden pharmazeutischen Dienstleistungen mit fest vereinbarter Vergütung. Sie zielt auf Menschen mit erhöhtem Blutdruck oder entsprechendem Risikoprofil und umfasst ein strukturiertes Beratungsgespräch samt standardisierter Blutdruckmessung in der Apotheke, dokumentiert nach einheitlichem Schema für Nachvollziehbarkeit.

Welche Kundinnen und Kunden kommen für die Leistung infrage?

Angesprochen werden Personen mit bekanntem oder vermutetem Bluthochdruck, etwa bei familiärer Vorbelastung, Übergewicht oder ersten auffälligen Werten. Auch wer regelmäßig Medikamente gegen Bluthochdruck einnimmt, profitiert von einer zusätzlichen, strukturierten Kontrolle in der Apotheke zwischen den regulären ärztlichen Terminen, ohne dass dafür ein neuer Arzttermin nötig wird.

Wie läuft das Beratungsgespräch in der Apotheke ab?

Der Ablauf folgt einem standardisierten Schema aus Anamnese, mehrfacher Blutdruckmessung nach festgelegtem Protokoll und Dokumentation der Werte. Am Ende steht eine Einordnung der Ergebnisse mit Empfehlung zur ärztlichen Abklärung, sofern die gemessenen Werte auffällig, schwankend oder unklar bleiben und weiterer Klärungsbedarf besteht.

  1. 01Aufklärung und Einverständnis einholen, kurze Anamnese zu Vorerkrankungen und aktueller Medikation
  2. 02Standardisierte Blutdruckmessung nach vorgegebenem Protokoll, meist mehrfach im Sitzen nach Ruhephase
  3. 03Dokumentation der Messwerte und Einordnung anhand orientierender Richtwerte
  4. 04Gespräch über Lebensstilfaktoren wie Kochsalzzufuhr, Bewegung und Körpergewicht
  5. 05Empfehlung zur ärztlichen Abklärung bei auffälligen, schwankenden oder unklaren Werten

Wie ist die Leistung vergütet und ohne Verordnung nutzbar?

Die Risikoerfassung Herz-Kreislauf gehört zu den zehn pharmazeutischen Dienstleistungen insgesamt und ist eine von fünf mit bereits fest vereinbarter Vergütung. Sie zählt zudem zu den acht pDL, die ohne ärztliche Verordnung angeboten werden können, finanziert aus einem gemeinsamen Topf der gesetzlichen Krankenkassen.

Für die zehn pDL insgesamt steht laut Stand März 2026 ein Vergütungstopf von rund 537 Millionen Euro zur Verfügung. Konkrete Einzelbeträge je Apotheke und Leistung sollten Sie über die ABDA oder Ihren Apothekerverband prüfen, da sich Verhandlungsstände bei den fünf neuen pDL noch ändern können.

Wie ergänzt Blutdiagnostik die reine Blutdruckmessung sinnvoll?

Blutdruck allein zeigt nur einen Ausschnitt des Herz-Kreislauf-Risikos. Werte wie Blutfette, Blutzucker oder Nierenparameter liefern zusätzliche Anhaltspunkte und können das Beratungsgespräch vertiefen. Ein Blutwert ist keine Diagnose: Er ersetzt keine ärztliche Diagnostik, Diagnosestellung oder Therapieentscheidung im konkreten Einzelfall der jeweiligen Kundin oder des jeweiligen Kunden.

bereichaussage
Blutdruckmessung (pDL)Aktueller Blutdruckwert im standardisierten, dokumentierten Setting der Apotheke
Blutfette (ergänzend)Orientierung zu Cholesterin- und Triglyzeridwerten als möglicher Mitfaktor
Blutzucker (ergänzend)Hinweis auf die Stoffwechsellage als Mitfaktor des Gesamtrisikos
Nierenwerte (ergänzend)Orientierung, da Blutdruck und Nierenfunktion eng zusammenhängen

Aniva stellt Apotheken die technische Infrastruktur für venöse und kapillare Blutentnahme samt Laboranbindung bereit, damit ergänzende Werte strukturiert erhoben, transportiert und ausgewertet werden können. Aniva ist kein Impfanbieter und tritt nicht an die Stelle einer ärztlichen Behandlung oder Verordnung.

Was ändert sich durch das ApoVWG für die Blutentnahme in der Apotheke?

Das ApoVWG ist seit dem 2. Juli 2026 in Kraft (BGBl 2026 I Nr. 195) und erlaubt approbierten Apothekerinnen und Apothekern nach ärztlicher Schulung die venöse Blutentnahme. Ein Mustercurriculum muss spätestens vier Monate nach Inkrafttreten vorliegen, für PTA ist die venöse Entnahme dagegen nicht vorgesehen. Kapillare Verfahren sind bereits heute möglich und unabhängig von dieser Frist nutzbar.

Begriffe kurz erklärt

pDL
Pharmazeutische Dienstleistung, eine zusätzliche, separat vergütete Beratungsleistung der Apotheke neben der reinen Arzneimittelabgabe.
ApoVWG
Das Apotheken-Versorgungsgesetz, seit 2. Juli 2026 in Kraft, das unter anderem neue Aufgaben wie die venöse Blutentnahme durch Apothekerinnen und Apotheker regelt.
Mustercurriculum
Eine bundesweit einheitliche Schulungsvorlage, die Inhalte und Ablauf einer Qualifizierung wie der Blutentnahme-Schulung festlegt.
Kapillare Blutentnahme
Blutentnahme aus kleinen Gefäßen etwa an der Fingerbeere, meist mit geringerem Blutvolumen als bei einer venösen Entnahme.
Orientierender Richtwert
Ein laborabhängiger Vergleichsbereich, der eine grobe Einordnung eines Messwerts erlaubt, aber keine Diagnose ersetzt.

Häufige Fragen

Ist die Risikoerfassung Herz-Kreislauf eine neue oder eine bestehende pDL?

Es ist eine bestehende pharmazeutische Dienstleistung mit bereits fest vereinbarter Vergütung, keine der neuen, derzeit noch verhandelten Leistungen. Sie gehört zu den acht von insgesamt zehn pDL, die ohne ärztliche Verordnung erbracht werden können, was den organisatorischen Aufwand für Apotheken senkt.

Braucht die Apotheke für diese pDL eine ärztliche Verordnung?

Nein, die Risikoerfassung Herz-Kreislauf zählt zu den acht pharmazeutischen Dienstleistungen, die ohne Verordnung angeboten werden. Kundinnen und Kunden können die Leistung direkt in der Apotheke in Anspruch nehmen, sofern sie zur angesprochenen Zielgruppe mit erhöhtem Blutdruckrisiko passen und Interesse an einer strukturierten Kontrolle haben.

Ersetzt die Blutdruckmessung in der Apotheke den Arztbesuch?

Nein. Die pDL dient der strukturierten Erfassung und ersten Einordnung, nicht der Diagnose oder Therapie. Bei auffälligen oder unklaren Werten gehört die weitere Abklärung in ärztliche Hand, das gilt gleichermaßen für ergänzende Blutwerte aus der Apotheke und für bereits bekannte Vorerkrankungen.

Kann eine Apotheke die pDL mit einer Blutentnahme kombinieren?

Ja, organisatorisch lassen sich beide Angebote sinnvoll verknüpfen. Kapillare Entnahme ist bereits möglich, venöse Entnahme durch approbierte Apothekerinnen und Apotheker nach entsprechender Schulung folgt im Rahmen des ApoVWG mit zeitlichem Vorlauf durch das noch ausstehende bundesweite Mustercurriculum für die praktische Qualifizierung.

Was unterscheidet die fünf bestehenden von den fünf neuen pDL?

Fünf pharmazeutische Dienstleistungen haben bereits eine fest vereinbarte Vergütung, darunter die Risikoerfassung Herz-Kreislauf. Fünf weitere sind neu hinzugekommen und befinden sich noch in der laufenden Vergütungsverhandlung, sodass insgesamt zehn pDL im aktuellen bundesweiten Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung fest vorgesehen sind.

Stand: 05.07.2026. Redaktion Aniva Health, ohne Gewähr. Dieser Beitrag dient der Information und ersetzt keine ärztliche Beratung oder Diagnose. Ein einzelner Blutwert ist immer im ärztlichen Kontext zu bewerten.

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