Magazin · Apothekenreform & Regulatorik
Telepharmazie nach dem ApoVWG: Was erlaubt die Reform?
Das Apotheken-Reformgesetz (ApoVWG) verändert seit Juli 2026 einzelne Aufgaben von Apotheken, etwa bei der Blutentnahme und bei pharmazeutischen Dienstleistungen. Viele Menschen fragen sich, was das für Fernberatung und Videoberatung in der Apotheke bedeutet.
Update · 08.07.2026
Stand 08.07.2026: Die konkrete Ausgestaltung der Telepharmazie entwickelt sich weiter. Diese Seite fasst ausschließlich den jeweils belegten Stand zusammen und wird laufend gepflegt. Sobald verbindliche Vorgaben vorliegen, ergänzen wir sie.
Was bedeutet Telepharmazie konkret?
Telepharmazie bezeichnet pharmazeutische Beratung und Betreuung, die nicht zwingend am HV-Tisch vor Ort stattfindet, sondern über Telefon, Video oder andere digitale Kanäle. Dazu zählen etwa Rückfragen zur Medikation, Einnahmehinweise oder die Begleitung pharmazeutischer Dienstleistungen aus der Distanz.
Der Begriff ist kein feststehender Rechtsbegriff mit einer einzigen gesetzlichen Definition, sondern ein Sammelbegriff für unterschiedliche Formen der Fernkommunikation zwischen Apotheke und Kundschaft. Wie weit einzelne Tätigkeiten aus der Ferne erbracht werden dürfen, richtet sich nach den jeweils geltenden berufs- und apothekenrechtlichen Vorgaben, die sich mit dem ApoVWG in Teilen weiterentwickeln. Für Patientinnen und Patienten ist vor allem relevant, dass Telepharmazie eine Ergänzung zur Beratung vor Ort ist, kein Ersatz für sie in jedem Fall.
Was ändert das ApoVWG konkret an den Aufgaben von Apotheken?
Das ApoVWG ist seit dem 02.07.2026 in Kraft. Es erlaubt approbierten Apothekerinnen und Apothekern nach ärztlicher Schulung die venöse Blutentnahme. Bei den pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) kommen zu den fünf bestehenden Leistungen mit festen Preisen fünf neue hinzu, die noch verhandelt werden. Insgesamt acht der zehn Leistungen kommen ohne ärztliche Verordnung aus.
Für die venöse Blutentnahme muss zunächst ein Mustercurriculum erarbeitet werden, das die Bundesapothekerkammer gemeinsam mit der Bundesärztekammer bis spätestens 02.11.2026 vorlegt. Nach aktuellem Stand ist die venöse Entnahme für PTA nicht vorgesehen. Kapillare Messungen, etwa im Rahmen etablierter Angebote wie Tasso+, sind schon heute im bestehenden Rahmen möglich und durch das ApoVWG nicht neu geschaffen worden.
Regelt das ApoVWG die Videoberatung in der Apotheke gesondert?
Zu spezifischen, im ApoVWG neu verankerten Regeln für Videoberatung liegen keine belastbaren Detailangaben vor. Verlässliche Aussagen zum genauen Anwendungsbereich sollten Sie direkt bei der ABDA, der zuständigen Landesapothekerkammer oder beim Bundesgesundheitsministerium erfragen.
Bekannt und belegt ist der zeitliche Rahmen der Reform: Seit Inkrafttreten am 02.07.2026 laufen mehrere Fristen parallel, etwa zwei Monate für Standardarbeitsanweisungen (SOP), vier Monate für das Mustercurriculum, vier Monate für die Vergütungsverhandlung der neuen pDL und zwölf Wochen für ein mögliches Schiedsstellenverfahren. Bis diese Fristen ablaufen und begleitende Regelungen konkretisiert sind, bleibt Zurückhaltung bei Detailaussagen zur Telepharmazie angebracht.
Wie hängen Fernberatung und Vor-Ort-Diagnostik in der Apotheke zusammen?
Fernberatung und Vor-Ort-Diagnostik ergänzen sich: Eine Messung oder Entnahme findet zwangsläufig in der Apotheke statt, die fachliche Einordnung des Ergebnisses kann anschließend auch telefonisch, per Video oder schriftlich erfolgen. Ein einzelner Wert ersetzt dabei nie die ärztliche Abklärung.
In der Praxis bedeutet das: Die Apotheke bleibt der Ort der Probengewinnung, weil Kapillarmessung oder künftig die venöse Entnahme physische Anwesenheit voraussetzen. Die anschließende Begleitung, etwa Erinnerungen, Rückfragen oder die Einordnung im Rahmen einer pharmazeutischen Dienstleistung, lässt sich technisch unterstützt auch aus der Distanz organisieren. Wo die rechtliche Grenze zwischen persönlicher und telefonischer beziehungsweise digitaler Beratung im Einzelfall verläuft, regeln die berufsrechtlichen Vorgaben der jeweiligen Landesapothekerkammer.
Welche Fristen der Reform sind für Apotheken jetzt relevant?
Seit Inkrafttreten des ApoVWG am 02.07.2026 laufen mehrere feste Fristen: zwei Monate für SOP, vier Monate für das Mustercurriculum zur Blutentnahme, vier Monate für die Vergütungsverhandlung der neuen pharmazeutischen Dienstleistungen und zwölf Wochen für ein mögliches Schiedsstellenverfahren.
| thema | frist | stand |
|---|---|---|
| SOP (Standardarbeitsanweisungen) | 2 Monate ab Inkrafttreten | läuft seit 02.07.2026 |
| Mustercurriculum Blutentnahme | spätestens 4 Monate | Bundesapothekerkammer mit Bundesärztekammer, Frist bis 02.11.2026 |
| Vergütungsverhandlung neue pDL | 4 Monate ab Inkrafttreten | läuft seit 02.07.2026 |
| Schiedsstellenverfahren (falls nötig) | 12 Wochen | nachgelagert, falls Verhandlung scheitert |
Was können Apotheken schon heute im Bereich Vor-Ort-Diagnostik anbieten?
Kapillare Messungen im Rahmen etablierter Angebote sind schon heute möglich und unabhängig vom ApoVWG. Die venöse Blutentnahme durch approbierte Apothekerinnen und Apotheker setzt dagegen die ärztliche Schulung nach dem noch zu erarbeitenden Mustercurriculum voraus und ist daher aktuell noch nicht flächendeckend startklar.
Für Apotheken, die eine Erweiterung um Blutentnahme oder Biomarker-Angebote prüfen, lohnt sich der Blick auf die konkrete Laborlogistik und Diagnostik-Infrastruktur dahinter, unabhängig von der Frage, wie viel davon am Ende per Videoberatung begleitet wird. Kundinnen und Kunden, die einen Wert einordnen lassen möchten, sollten diesen grundsätzlich mit ärztlichem Fachpersonal besprechen, insbesondere bei auffälligen oder unklaren Ergebnissen.
Begriffe kurz erklärt
- ApoVWG
- Das Apotheken-Reformgesetz, seit 02.07.2026 in Kraft, das unter anderem Aufgaben und Vergütung von Apotheken neu ordnet.
- Telepharmazie
- Pharmazeutische Beratung und Betreuung, die ganz oder teilweise über Telefon, Video oder digitale Kanäle statt ausschließlich vor Ort erfolgt.
- pDL
- Pharmazeutische Dienstleistungen: zusätzliche, gesondert vergütete Beratungs- und Betreuungsleistungen von Apotheken.
- Mustercurriculum
- Ein von Bundesapothekerkammer und Bundesärztekammer gemeinsam erarbeiteter Schulungsrahmen, hier für die venöse Blutentnahme durch Apothekerinnen und Apotheker.
- Kapillare Messung
- Blutentnahme aus kleinsten Gefäßen, etwa per Fingerpiks, im Unterschied zur venösen Entnahme aus einer Vene.
Häufige Fragen
Ist Telepharmazie in Deutschland gesetzlich definiert?
Es gibt keine einheitliche gesetzliche Definition. Telepharmazie ist ein Sammelbegriff für Beratung und Betreuung durch Apotheken über Telefon, Video oder digitale Kanäle. Details zum jeweiligen Anwendungsbereich regeln bestehende apotheken- und berufsrechtliche Vorgaben sowie einzelne Dienstleistungen.
Seit wann gilt das ApoVWG?
Das ApoVWG ist seit dem 02.07.2026 in Kraft, verkündet am 01.07.2026 im Bundesgesetzblatt 2026 Teil I Nr. 195. Mehrere Umsetzungsfristen, etwa für SOP und Mustercurriculum, laufen seither.
Dürfen PTA künftig venöses Blut abnehmen?
Nach aktuellem Stand ist die venöse Blutentnahme im ApoVWG für approbierte Apothekerinnen und Apotheker nach ärztlicher Schulung vorgesehen, nicht für PTA. Das Mustercurriculum dazu erarbeiten Bundesapothekerkammer und Bundesärztekammer bis spätestens 02.11.2026.
Ersetzt eine Videoberatung den Arztbesuch?
Nein. Eine Videoberatung in der Apotheke kann Einnahmehinweise klären oder eine Dienstleistung begleiten, ersetzt aber keine ärztliche Diagnose. Auffällige Werte oder Beschwerden gehören immer in ärztliche Abklärung.
Was sind pharmazeutische Dienstleistungen (pDL)?
pDL sind zusätzliche Beratungs- und Betreuungsleistungen von Apotheken über die reine Abgabe hinaus. Mit dem ApoVWG kommen zu den fünf bestehenden Leistungen mit festen Preisen fünf neue hinzu, insgesamt acht der zehn Leistungen ohne ärztliche Verordnung.
Quellen
Stand: 08.07.2026. Redaktion Aniva Health, ohne Gewähr. Dieser Beitrag dient der Information und ersetzt keine ärztliche Beratung oder Diagnose. Ein einzelner Blutwert ist immer im ärztlichen Kontext zu bewerten.
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