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Magazin · Apotheke als Gesundheitsstandort

Selbstzahlerleistungen in der Apotheke: Chancen und Regeln

Zuletzt aktualisiert: 05.07.2026

Sinkende Rx-Margen und ein wachsendes Gesundheitsbewusstsein rücken Selbstzahlerleistungen für Apotheken in den Fokus. Diagnostik-Checks, Beratung und Vorsorge lassen sich als private Leistung anbieten, wenn Sie die rechtlichen Grenzen, die Preistransparenz und die Abgrenzung zur Kassenleistung sauber einhalten. Dieser Ratgeber ordnet die Regeln ein und zeigt, wo Diagnostik als Selbstzahlerangebot ansetzt.

Was sind Selbstzahlerleistungen in der Apotheke?

Selbstzahlerleistungen sind Gesundheitsangebote, die Kundinnen und Kunden privat und ohne Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung bezahlen. In der Apotheke zählen dazu etwa Vorsorge-Checks, Blutwertbestimmungen, Beratungsangebote und Messungen. Sie ergänzen das klassische Arzneimittelgeschäft und schaffen ein zweites Standbein als lokaler Gesundheitsstandort.

Der aus der Arztpraxis bekannte Begriff der individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) beschreibt Leistungen außerhalb des GKV-Leistungskatalogs, die Versicherte selbst tragen. Für Apotheken gilt die gleiche Grundlogik: Es handelt sich um freiwillige, privat finanzierte Angebote. Wichtig ist die klare Trennung von den fünf bestehenden pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL), die aus einem gesonderten Topf vergütet werden und keine Selbstzahlerleistung sind.

Welche Selbstzahlerleistungen dürfen Apotheken anbieten?

Apotheken dürfen Leistungen anbieten, die apothekenüblich sind und der Gesundheit dienen, etwa Vorsorge-Messungen, Blutwertbestimmungen und Beratung. Was heute schon geht und was ärztlicher Schulung bedarf, hängt von Art und Umfang ab. Heilbehandlung, Diagnosestellung und Therapieempfehlung bleiben ärztliche Aufgaben und sind keine zulässige Apothekenleistung.

Kapillare Messungen, etwa mit einem Kapillarblut-System, sind schon heute möglich. Die venöse Blutentnahme ist nach dem ApoVWG approbierten Apothekerinnen und Apothekern nach ärztlicher Schulung vorbehalten; PTA sind dafür nach aktuellem Stand nicht vorgesehen. Entscheidend ist, dass die Apotheke Werte erhebt und einordnet, aber keine Diagnose stellt und keine Therapie verordnet.

Wie grenzen sich Selbstzahlerleistungen von GKV-Leistungen ab?

Selbstzahlerleistungen werden privat bezahlt und stehen außerhalb des GKV-Leistungskatalogs. Kassenleistungen werden dagegen über die Krankenversicherung abgerechnet, die neuen und bestehenden pharmazeutischen Dienstleistungen aus einem eigenen Vergütungstopf. Vermeiden Sie jede Vermischung: Eine Selbstzahlerleistung darf nicht als Kassenleistung dargestellt werden und umgekehrt.

LeistungsartFinanzierungBeispiel
SelbstzahlerleistungPrivat, direkt durch die KundschaftPrivater Vorsorge-Check, Blutwertbestimmung
Pharmazeutische Dienstleistung (pDL)Eigener VergütungstopfBestehende pDL mit festem Preis
Klassische GKV-LeistungGesetzliche KrankenversicherungArzneimittelabgabe auf Kassenrezept

Zur Einordnung hilft ein einfacher Blick auf die drei Kategorien und ihre Finanzierung. Die pharmazeutischen Dienstleistungen umfassen laut aktuellem Stand zehn Leistungen insgesamt, davon fünf bestehende mit festen Preisen und fünf neue, die sich noch in Verhandlung befinden; acht davon sind ohne ärztliche Verordnung nutzbar. Der pDL-Topf liegt nach Stand März 2026 bei rund 537 Millionen Euro.

Wie muss die Preistransparenz bei Selbstzahlerleistungen aussehen?

Der Preis muss vor der Leistung klar, vollständig und schriftlich kommuniziert werden. Kundinnen und Kunden sollten wissen, was sie zahlen, was die Leistung umfasst und was nicht. Transparente Auszeichnung schafft Vertrauen und beugt Missverständnissen vor. Vermeiden Sie versteckte Zusatzkosten und stellen Sie den Selbstzahlercharakter unmissverständlich heraus.

  1. 01Leistung und Umfang eindeutig benennen, inklusive der gemessenen Werte
  2. 02Gesamtpreis vor der Leistung nennen und schriftlich festhalten
  3. 03Selbstzahlercharakter klar ausweisen, keine Kassenabrechnung suggerieren
  4. 04Auf ärztliche Einordnung der Ergebnisse hinweisen
  5. 05Keine Heil- oder Therapieversprechen in Preis und Beschreibung

Bewährt hat sich eine schriftliche Leistungs- und Preisübersicht, die die einzelne Leistung, den Umfang und den Gesamtpreis benennt. Bei Diagnostikangeboten gehört dazu auch der Hinweis, dass ein einzelner Blutwert keine Diagnose ist und in den ärztlichen Kontext gehört. So bleibt das Angebot fachlich sauber und die Erwartung der Kundschaft realistisch.

Was ist bei der Werbung für Selbstzahlerleistungen zu beachten?

Werbung für Gesundheitsleistungen unterliegt dem Heilmittelwerbegesetz (HWG). Sie darf sachlich informieren, aber keine Heilversprechen, Erfolgsgarantien oder Angstwerbung enthalten. Beschreiben Sie, was gemessen wird und welchen Nutzen die Einordnung hat, ohne konkrete Heilung oder Krankheitsvermeidung zuzusichern. Formulieren Sie neutral und belegbar statt reißerisch.

Statt zu versprechen, ein Test verhindere eine Erkrankung, kommunizieren Sie den Informationswert: Ein Check zeigt orientierende Werte, die gemeinsam mit ärztlichem Rat einzuordnen sind. Referenzbereiche sind stets nur orientierende Richtwerte und laborabhängig. Diese sachliche Sprache ist nicht nur rechtssicher, sie stärkt auch die Glaubwürdigkeit gegenüber gesundheitsbewussten Kundinnen und Kunden.

Warum lohnen sich Selbstzahlerleistungen für die Apotheke?

Selbstzahlerleistungen erschließen ein zweites Standbein jenseits sinkender Rx-Margen und binden Kundschaft über wiederkehrende Vorsorge an die Apotheke. Sie positionieren die Offizin als persönlichen Gesundheitsstandort, den der Versandhandel nicht abbilden kann. Diagnostik und Beratung schaffen Frequenz, Vertrauen und Anlässe für Folgegespräche.

Der strukturelle Vorteil liegt in der Nähe: Blutwertbestimmung, Einordnung und Beratung sind persönliche Leistungen vor Ort. Damit differenziert sich die Präsenzapotheke klar vom reinen Arzneimittelversand. Wer Diagnostik sauber, transparent und HWG-konform anbietet, verwandelt einen einmaligen Kontakt in eine wiederkehrende Gesundheitsbeziehung.

Begriffe kurz erklärt

Selbstzahlerleistung
Eine Gesundheitsleistung, die privat und ohne Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung bezahlt wird.
IGeL
Individuelle Gesundheitsleistung; aus der Arztpraxis bekannter Begriff für Leistungen außerhalb des GKV-Leistungskatalogs, die Versicherte selbst tragen.
Pharmazeutische Dienstleistung (pDL)
Gesetzlich geregelte Apothekenleistung, die aus einem eigenen Vergütungstopf und nicht als Selbstzahlerleistung finanziert wird.
Heilmittelwerbegesetz (HWG)
Gesetz, das die Werbung für Gesundheitsleistungen regelt und Heilversprechen sowie irreführende Aussagen untersagt.
ApoVWG
Apothekenreformgesetz, das unter anderem die venöse Blutentnahme durch geschulte Apotheker regelt und seit dem 02.07.2026 in Kraft ist.

Häufige Fragen

Sind Selbstzahlerleistungen dasselbe wie pharmazeutische Dienstleistungen?

Nein. Pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) werden aus einem eigenen Vergütungstopf finanziert und sind gesetzlich geregelt. Selbstzahlerleistungen zahlt die Kundschaft dagegen privat und ohne Kassenbeteiligung. Beide Angebote können nebeneinander bestehen, müssen aber stets sauber getrennt kommuniziert und abgerechnet werden, um Missverständnisse zu vermeiden.

Dürfen PTA Selbstzahler-Blutentnahmen durchführen?

Die venöse Blutentnahme ist nach dem ApoVWG approbierten Apothekerinnen und Apothekern nach ärztlicher Schulung vorbehalten. PTA sind dafür nach aktuellem Stand nicht vorgesehen. Kapillare Messungen sind schon heute möglich. Die konkrete Aufgabenverteilung im Team richtet sich nach Art der Leistung und den geltenden Vorgaben.

Muss ich für Selbstzahlerleistungen einen festen Preis angeben?

Ja, Preistransparenz ist zentral. Der Gesamtpreis sollte vor der Leistung klar benannt und schriftlich festgehalten werden, ebenso Umfang und Inhalt. So wissen Kundinnen und Kunden genau, was sie erhalten und zahlen. Das schafft Vertrauen und beugt Streit über nachträgliche Zusatzkosten vor.

Darf ich mit der Aussage werben, ein Check verhindere Krankheiten?

Nein. Das Heilmittelwerbegesetz untersagt Heilversprechen und Erfolgsgarantien. Zulässig ist die sachliche Information, dass ein Check orientierende Werte liefert, die im ärztlichen Kontext einzuordnen sind. Ein einzelner Blutwert ist keine Diagnose. Neutrale, belegbare Formulierungen sind rechtssicher und wirken glaubwürdiger.

Ersetzt eine Selbstzahler-Diagnostik den Arztbesuch?

Nein. Diagnostik in der Apotheke liefert orientierende Werte und Anlass zur Einordnung, ersetzt aber keine ärztliche Diagnose oder Behandlung. Auffällige Ergebnisse gehören in den ärztlichen Kontext. Kommunizieren Sie diese Grenze aktiv, das schützt Ihre Kundschaft und stärkt zugleich die fachliche Glaubwürdigkeit Ihres Angebots.

Stand: 05.07.2026. Redaktion Aniva Health, ohne Gewähr. Dieser Beitrag dient der Information und ersetzt keine ärztliche Beratung oder Diagnose. Ein einzelner Blutwert ist immer im ärztlichen Kontext zu bewerten.

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