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Magazin · Apothekenreform & Regulatorik

Apothekenreform in der Kritik: Risiken und Chancen für Apotheken

Zuletzt aktualisiert: 05.07.2026

Das Apotheken-Reformgesetz (ApoVWG) ist seit dem 2. Juli 2026 in Kraft und wird kontrovers diskutiert. Dieser Artikel stellt die wichtigsten Kritikpunkte und die neuen Chancen für Apotheken nüchtern gegenüber, ohne eine Seite zu bevorzugen.

Warum wird die Apothekenreform kritisiert?

Kritik am ApoVWG richtet sich vor allem gegen zusätzliche Bürokratie durch neue Standardarbeitsanweisungen, offene Haftungsfragen bei der venösen Blutentnahme durch Apotheker und die Sorge, dass Personal und Räume in vielen Apotheken für neue Aufgaben knapp sind. Befürworter sehen dagegen neue Einnahmequellen und ein geschärftes Versorgungsprofil.

Die Debatte verläuft nicht entlang eines einzigen Lagers. Auch Apotheken, die neue Leistungen grundsätzlich begrüßen, äußern Vorbehalte gegenüber Umsetzungsfristen oder der Frage, wer die zusätzliche Verantwortung im Team trägt. Die folgenden Abschnitte ordnen die einzelnen Argumente ein, jeweils gestützt auf die tatsächlichen Regelungen des Gesetzes.

Welche Kritikpunkte werden am ApoVWG konkret genannt?

Häufig genannte Kritikpunkte sind der organisatorische Aufwand durch neue Standardarbeitsanweisungen, ungeklärte Details zur Haftung bei der venösen Blutentnahme, der Personalbedarf für Schulungen sowie die Sorge, dass kleinere Apotheken schwerer mithalten können als große Filialverbünde.

kritikpunktbeschreibung
BürokratieNeue Standardarbeitsanweisungen (SOP) müssen innerhalb von zwei Monaten ab Inkrafttreten erarbeitet werden.
HaftungBei der venösen Blutentnahme durch Apotheker sind Haftungsfragen im Praxisalltag noch zu klären, etwa mit der Betriebshaftpflicht.
PersonalaufwandNur approbierte Apothekerinnen und Apotheker dürfen nach Schulung venös Blut abnehmen, PTA sind dafür nicht vorgesehen.
Ungleiche StartbedingungenGrößere Apotheken oder Verbünde können Räume und Personal oft leichter umstellen als kleine Einzelapotheken.
Offene VergütungDie fünf neuen pharmazeutischen Dienstleistungen befinden sich noch in der Preisverhandlung, ein verlässlicher Einnahmerahmen fehlt bislang.

Welche Chancen bietet die Reform für Apotheken?

Die Reform erweitert das Leistungsspektrum der Apotheke um venöse Blutentnahme nach Schulung und um fünf neue pharmazeutische Dienstleistungen. Das kann Apotheken als niedrigschwelligen Gesundheitsstandort stärken, zusätzliche Beratungsanlässe schaffen und die Bindung zu Stammkunden vertiefen.

Kapillare Messungen, etwa mit Systemen wie Tasso+, sind bereits heute im Rahmen etablierter Angebote möglich und erfordern keine venöse Schulung. Apotheken können damit schon vor Abschluss des Mustercurriculums erste Erfahrungen mit Blutuntersuchungen als Beratungsanlass sammeln, unabhängig vom späteren Ausbau auf venöse Entnahme.

Wie stehen Bürokratieaufwand und neue Einnahmen zueinander?

Der Bürokratieaufwand entsteht kurzfristig durch Fristen für SOP, Schulung und Vergütungsverhandlung. Neue Einnahmen aus venöser Blutentnahme oder pharmazeutischen Dienstleistungen hängen dagegen vom individuellen Angebot der Apotheke ab und lassen sich erst nach Abschluss der Vergütungsverhandlungen verlässlich beziffern.

Der pDL-Vergütungstopf lag im Stand März 2026 bei rund 537 Millionen Euro für insgesamt zehn Leistungen, davon fünf mit bereits festen Preisen und fünf in Verhandlung. Wie sich das auf die einzelne Apotheke auswirkt, hängt davon ab, welche Leistungen sie anbietet und wie viele Patientinnen und Patienten sie erreicht. Eine pauschale Aussage zur Wirtschaftlichkeit lässt sich seriös erst treffen, wenn die Vergütung der neuen Leistungen feststeht.

Wie können Apotheken mit der Unsicherheit umgehen?

Apotheken können sich organisatorisch vorbereiten, ohne auf jede offene Frage zu warten. Sinnvoll sind eine frühe Bestandsaufnahme der eigenen Räume und des Teams, die laufende Beobachtung der Fristen sowie die Klärung von Haftungs- und Datenschutzfragen mit rechtlicher Beratung.

  1. 01Fristen im Blick behalten: SOP, Mustercurriculum und Vergütungsverhandlung laufen alle ab dem 2. Juli 2026.
  2. 02Team und Rollen früh klären, da venöse Entnahme approbierten Apothekern vorbehalten bleibt.
  3. 03Haftungsfragen mit Betriebshaftpflicht und rechtlicher Beratung vorab abklären.
  4. 04Mit kapillaren Angeboten Erfahrung sammeln, die schon heute ohne venöse Schulung möglich sind.
  5. 05Vergütung der neuen pDL abwarten, bevor feste Umsatzerwartungen kommuniziert werden.

Ist die Kritik an der Reform berechtigt?

Ein Teil der Kritik betrifft reale, im Gesetz angelegte Fristen und offene Punkte, etwa die noch ausstehende Vergütung neuer Leistungen. Andere Sorgen, etwa zur praktischen Umsetzbarkeit in kleinen Apotheken, lassen sich erst nach Veröffentlichung des Mustercurriculums und erster Praxiserfahrung abschließend bewerten.

Für eine sachliche Einordnung lohnt sich der Blick auf Primärquellen wie das Bundesministerium für Gesundheit und die ABDA, statt sich allein auf Stimmungsbilder zu verlassen. Aniva ist kein Impfanbieter und stellt keine rechtliche Beratung dar. Wir liefern die diagnostische Infrastruktur, mit der Apotheken Blutuntersuchungen als Teil ihres Angebots umsetzen können, von der Probenlogistik bis zum verständlichen Ergebnis-Report.

Begriffe kurz erklärt

ApoVWG
Apotheken-Reformgesetz, seit dem 2. Juli 2026 in Kraft, das unter anderem venöse Blutentnahme und pharmazeutische Dienstleistungen in Apotheken neu regelt.
Pharmazeutische Dienstleistungen (pDL)
Vergütete Leistungen der Apotheke über die reine Arzneimittelabgabe hinaus, künftig insgesamt zehn, davon acht ohne ärztliche Verordnung.
Mustercurriculum
Von Bundesapothekerkammer und Bundesärztekammer erarbeiteter Schulungsrahmen für die venöse Blutentnahme, der bis spätestens 2. November 2026 vorliegen soll.
Schiedsstelle
Instanz, die bei fehlender Einigung über die Vergütung neuer Leistungen innerhalb von zwölf Wochen entscheidet.
Kapillare Messung
Blutgewinnung aus feinsten Gefäßen, etwa mit Systemen wie Tasso+, die schon heute im Rahmen etablierter Angebote möglich ist.

Häufige Fragen

Ist das ApoVWG schon endgültig oder kann sich noch etwas ändern?

Das ApoVWG ist seit dem 2. Juli 2026 in Kraft. Einzelne Umsetzungsdetails, etwa die Vergütung der fünf neuen pharmazeutischen Dienstleistungen, werden aber erst innerhalb der folgenden Monate verhandelt. Das Grundgesetz selbst steht, die praktische Ausgestaltung folgt schrittweise über die gesetzten Fristen.

Müssen Apotheken die neuen Leistungen anbieten?

Nein. Das ApoVWG eröffnet die rechtliche Möglichkeit für venöse Blutentnahme nach Schulung und neue pharmazeutische Dienstleistungen, verpflichtet aber keine einzelne Apotheke dazu. Ob und in welchem Umfang eine Apotheke das Angebot nutzt, bleibt eine unternehmerische Entscheidung vor Ort.

Wer haftet, wenn bei einer Blutentnahme in der Apotheke etwas schiefgeht?

Haftungsfragen bei der venösen Blutentnahme sind im Praxisalltag noch im Detail zu klären, unter anderem über die Betriebshaftpflicht der Apotheke. Grundvoraussetzung ist die ärztliche Schulung nach dem Mustercurriculum, das bis spätestens 2. November 2026 vorliegen soll. Konkrete Haftungsfragen sollten Apotheken vorab mit rechtlicher Beratung klären.

Bringt die Reform kleinen Apotheken einen Nachteil gegenüber großen Filialverbünden?

Das ist einer der genannten Kritikpunkte, lässt sich aber nicht pauschal beziffern. Größere Verbünde können Räume und Personal oft flexibler anpassen, kleinere Apotheken punkten dafür häufig mit persönlicher Kundenbindung. Wie sich das im Alltag auswirkt, zeigt sich erst mit der praktischen Umsetzung der neuen Regeln.

Ersetzt die neue Apothekenleistung den Arztbesuch?

Nein. Eine Blutuntersuchung in der Apotheke liefert Messwerte, keine Diagnose. Referenzbereiche gelten als orientierende Richtwerte und sind laborabhängig. Ein einzelner Wert gehört immer in den ärztlichen Kontext, die Apotheke informiert und verweist bei auffälligen Ergebnissen weiter.

Stand: 05.07.2026. Redaktion Aniva Health, ohne Gewähr. Dieser Beitrag dient der Information und ersetzt keine ärztliche Beratung oder Diagnose. Ein einzelner Blutwert ist immer im ärztlichen Kontext zu bewerten.