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Magazin · Apothekenreform & Regulatorik

Apothekenhonorar 2026: Was sich beim Fixum ändert

AktualisiertZuletzt aktualisiert: 08.07.2026

Mit dem Apotheken-Reformgesetz (ApoVWG) ist die Diskussion um das Apothekenhonorar 2026 neu entfacht. Dieser Artikel ordnet ein, was tatsächlich verändert wurde und warum Apotheken zunehmend auf zusätzliche Leistungen setzen.

Update · 08.07.2026

Stand 08.07.2026: Zu den Details der Honorar- und Fixum-Regelung prüfen wir laufend die offiziellen Quellen. Diese Seite gibt nur belegte Angaben wieder und wird aktualisiert, sobald sich am Vergütungsrahmen etwas ändert.

Was ist das Fixum in der Apotheke?

Das Fixum ist der feste Honoraranteil, den Apotheken pro abgegebener verschreibungspflichtiger Packung zusätzlich zum prozentualen Großhandels- und Herstelleraufschlag erhalten. Es ist Teil der gesetzlich geregelten Arzneimittelpreisverordnung und bildet neben der Rezeptur- und Notdienstvergütung einen zentralen Baustein der Apothekenvergütung.

Das Fixum wird bundesweit einheitlich festgelegt und ist unabhängig vom Preis des jeweiligen Arzneimittels. Es soll die pharmazeutische Leistung bei der Abgabe honorieren, unabhängig davon, ob es sich um ein teures oder ein günstiges Präparat handelt. Daneben besteht der prozentuale Aufschlag, der sich am Einkaufspreis orientiert und bei teureren Präparaten stärker ins Gewicht fällt. Über die genaue Höhe des Fixums und mögliche Anpassungen im Rahmen der jüngsten Reform sollten Apotheken die Angaben ihrer Standesorganisationen und des Bundesgesundheitsministeriums prüfen, da sich Beträge im Gesetzgebungsprozess ändern können und pauschale Zahlen schnell veralten.

Was regelt das ApoVWG konkret zum Honorar?

Das Apotheken-Reformgesetz (ApoVWG) ist seit dem 2. Juli 2026 in Kraft. Es enthält Regelungen zu neuen pharmazeutischen Aufgaben, etwa zur venösen Blutentnahme durch approbierte Apothekerinnen und Apotheker nach ärztlicher Schulung, und schafft damit zusätzliche Handlungsfelder neben der klassischen Arzneimittelabgabe.

Konkrete Fristen aus dem Gesetz: Ein Mustercurriculum für die Schulung zur Blutentnahme soll spätestens vier Monate nach Inkrafttreten vorliegen, erarbeitet von der Bundesapothekerkammer gemeinsam mit der Bundesärztekammer. Für Standardarbeitsanweisungen (SOP) gilt eine Frist von zwei Monaten, für Vergütungsverhandlungen vier Monate, mit einer Schiedsstelle als Auffanglösung nach zwölf Wochen, falls sich die Verhandlungspartner nicht einigen. Diese Fristen betreffen in erster Linie die organisatorische und vertragliche Seite der neuen Leistungen, nicht das klassische Fixum je Packung. Für belastbare Aussagen zu konkreten Honorarbeträgen empfiehlt sich der direkte Blick in die Verlautbarungen des Bundesgesundheitsministeriums und der ABDA, da sich Verhandlungsstände laufend ändern können.

Welche Fristen laufen jetzt für Apotheken?

Seit Inkrafttreten des ApoVWG am 2. Juli 2026 laufen mehrere Fristen parallel: zwei Monate für Standardarbeitsanweisungen, vier Monate für das Mustercurriculum zur Blutentnahme, vier Monate für Vergütungsverhandlungen und zwölf Wochen für eine Schiedsstelle, sollte keine Einigung erzielt werden.

fristdauer
Standardarbeitsanweisungen (SOP)2 Monate ab Inkrafttreten
Mustercurriculum Blutentnahmespätestens 4 Monate ab Inkrafttreten
Vergütungsverhandlung4 Monate ab Inkrafttreten
Schiedsstelle (falls keine Einigung)12 Wochen nach Ablauf der Verhandlungsfrist

Warum brauchen Apotheken zusätzliche Erlösquellen?

Da das Fixum je Packung unabhängig vom individuellen Beratungsaufwand gezahlt wird, hängt ein wesentlicher Teil des Apothekenumsatzes weiterhin von reinen Abgabemengen ab. Neue Leistungen wie pharmazeutische Dienstleistungen oder erweiterte Vor-Ort-Angebote eröffnen zusätzliche, planbare Ertragsquellen neben dem klassischen Packungsgeschäft.

Die pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) umfassen inzwischen zehn Leistungen: fünf bereits etablierte mit festen Preisen und fünf neue, die derzeit verhandelt werden. Acht der zehn pDL kommen ohne ärztliche Verordnung aus, was sie für Apotheken organisatorisch gut in den Alltag einbindbar macht. Für die pDL insgesamt steht laut Stand März 2026 ein Topf von rund 537 Millionen Euro zur Verfügung. Das zeigt: Der Gesetzgeber verlagert einen Teil der Honorierung bewusst von der reinen Abgabe hin zu pharmazeutischer Beratungsleistung.

Wie hängt das Fixum mit den neuen Leistungen wie Blutentnahme zusammen?

Das Fixum und die Vergütung neuer Leistungen wie der venösen Blutentnahme sind rechtlich getrennte Honorarbestandteile. Während das Fixum die Arzneimittelabgabe honoriert, sieht das ApoVWG für neue pharmazeutische Aufgaben eigene Vergütungsverhandlungen vor, deren Ergebnis erst nach Ablauf der gesetzlichen Fristen feststehen wird.

Für die venöse Blutentnahme gilt: Sie ist approbierten Apothekerinnen und Apothekern nach einer ärztlichen Schulung erlaubt, PTA sind nach aktuellem Stand nicht vorgesehen. Kapillare Messungen, etwa mit Systemen wie Tasso+, sind bereits heute im Rahmen etablierter Angebote möglich und unterliegen nicht denselben Übergangsfristen wie die venöse Blutentnahme. Wer als Apotheke plant, in Diagnostik zu investieren, sollte die Vergütungsfrage getrennt von der reinen Honorardebatte um das Fixum betrachten und die Verhandlungsergebnisse der kommenden Monate im Blick behalten. Wichtig für die Einordnung gegenüber Kundinnen und Kunden: Ein einzelner Blutwert ist keine Diagnose, sondern ein Baustein, den nur ärztliches Fachpersonal im Gesamtbild bewerten kann.

Begriffe kurz erklärt

Fixum
Der feste Honoraranteil, den Apotheken pro abgegebener verschreibungspflichtiger Packung zusätzlich zum prozentualen Aufschlag erhalten.
ApoVWG
Das Apotheken-Reformgesetz, seit 2. Juli 2026 in Kraft, das unter anderem neue pharmazeutische Aufgaben und deren Vergütung regelt.
Pharmazeutische Dienstleistungen (pDL)
Zusätzliche, gesondert vergütete Beratungsleistungen der Apotheke, die über die reine Arzneimittelabgabe hinausgehen.
Mustercurriculum
Ein von Bundesapothekerkammer und Bundesärztekammer gemeinsam erarbeiteter Schulungsrahmen, hier für die venöse Blutentnahme durch Apotheker.
Schiedsstelle
Eine neutrale Instanz, die bei fehlender Einigung zwischen den Verhandlungspartnern über Vergütungsfragen entscheidet.

Häufige Fragen

Wurde das Fixum 2026 offiziell erhöht?

Zur genauen Höhe und etwaigen Anpassungen des Fixums je Packung im Jahr 2026 sollten Apotheken die aktuellen Angaben des Bundesgesundheitsministeriums und der ABDA prüfen. Diese Informationsseite nennt dazu bewusst keinen konkreten Eurobetrag, da sich Zahlen im laufenden Gesetzgebungs- und Verhandlungsprozess ändern können.

Seit wann gilt das ApoVWG?

Das Apotheken-Reformgesetz (ApoVWG) ist seit dem 2. Juli 2026 in Kraft. Verkündet wurde es am 1. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt 2026 Teil I Nr. 195. Ab diesem Datum laufen die im Gesetz genannten Fristen für Mustercurriculum, SOP und Vergütungsverhandlungen.

Was sind pharmazeutische Dienstleistungen (pDL)?

Pharmazeutische Dienstleistungen sind zusätzliche, gesondert vergütete Beratungsleistungen der Apotheke neben der Arzneimittelabgabe. Es gibt insgesamt zehn pDL, fünf bestehende mit festen Preisen und fünf neue in Verhandlung, acht davon ohne ärztliche Verordnung.

Dürfen PTA Blut abnehmen?

Nach aktuellem Stand des ApoVWG ist die venöse Blutentnahme approbierten Apothekerinnen und Apothekern nach ärztlicher Schulung vorbehalten. Für PTA ist diese Tätigkeit nach derzeitigem Stand nicht vorgesehen. Kapillare Messungen sind davon unabhängig bereits heute im Rahmen etablierter Angebote möglich.

Warum diversifizieren Apotheken ihre Einnahmen?

Da das Fixum an die Packungsabgabe gekoppelt ist und nicht automatisch mit dem Beratungsaufwand steigt, suchen viele Apotheken zusätzliche, planbare Erlösquellen. Pharmazeutische Dienstleistungen und neue Vor-Ort-Angebote wie Blutentnahme können hier ergänzend wirken, sofern die Vergütung entsprechend verhandelt ist.

Stand: 08.07.2026. Redaktion Aniva Health, ohne Gewähr. Dieser Beitrag dient der Information und ersetzt keine ärztliche Beratung oder Diagnose. Ein einzelner Blutwert ist immer im ärztlichen Kontext zu bewerten.